Das Bundesteilhabegesetz sollte eigentlich Entlastung und bessere Unterstützung für Menschen mit Behinderung bringen – in der Praxis bleibt aber vieles kompliziert. Foto: © Theron/peopleimages.com – stock.adobe.com

Der Schwarzwald-Baar-Kreis stöhnt über Bürokratie, Personalmangel und explodierende Kosten. Die Forderung nach Veränderung geht nach Berlin.

Der Schwarzwald-Baar-Kreis schlägt Alarm: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das eigentlich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern sollte, hat nach Ansicht der Kreisverwaltung zu massiver Bürokratie, Kostensteigerungen und Personalnot geführt.

 

In einer Resolution, die der Kreistag jetzt verabschiedet hat, fordert der Landkreis eine umfassende Reform des Gesetzes.

Das BTHG, das zwischen 2017 und 2023 stufenweise in Kraft trat, gilt als größte Sozialreform der vergangenen Jahre.

Die vierte und letzte Umsetzungsstufe, die 2024 abgeschlossen wurde, regelt die Leistungs-, Vergütungs- und Vertragsfragen. Doch anstatt die Verfahren zu vereinfachen, haben sich die Verwaltungsabläufe erheblich verkompliziert.

Dramatisch gewachsener Personalbedarf

„Das Gesetz ist zu komplex, zu bürokratisch, zu ineffizient und zu teuer“, heißt es in der Begründung der Resolution. Der Schwarzwald-Baar-Kreis nennt konkrete Zahlen: Der Transferaufwand in der Eingliederungshilfe stieg von 40,3 Millionen Euro im Jahr 2022 auf voraussichtlich 52,2 Millionen Euro im Jahr 2025 – eine Zunahme um 30 Prozent in nur drei Jahren. Gleichzeitig wuchs der Personalbedarf dramatisch. So hat sich das Sachgebiet seit 2017 von zwölf auf 31 Mitarbeitende vergrößert.

Zehn parallele Systeme

Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: In Baden-Württemberg existieren derzeit bis zu zehn parallele Vergütungssysteme mit jeweils zahlreichen Variablen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis werden gleich mehrere dieser Modelle angewandt – ein enormer Aufwand für Verwaltung, Leistungserbringer und Betroffene.

Neben der finanziellen Belastung kritisiert der Landkreis auch den mangelnden Nutzen für die Betroffenen. „Der Aufwand ist stark gestiegen, ohne dass dem in vielen Fällen ein unmittelbarer Nutzen für die behinderten Menschen gegenübersteht“, heißt es aus der Verwaltung.

Forderung: grundlegende Überarbeitung

Die Resolution fordert deshalb von der Bundesregierung eine grundlegende Überarbeitung des Bundesteilhabegesetzes in Zusammenarbeit mit kommunalen Spitzenverbänden und Betroffenenvertretern.

Ziel sei es, Verwaltungsaufgaben deutlich zu reduzieren, die Vielzahl der Leistungsmodelle zu vereinheitlichen und die Kommunen finanziell auskömmlich zu stellen. Zudem müsse die gesetzlich vorgesehene Trennung zwischen Fach- und Existenzsicherungsleistungen überprüft werden, da sie sich in der Praxis als zu aufwendig erwiesen habe.

„Die Grenzen sind erreicht“

Bundeskanzler Friedrich Merz habe grundlegende Sozialstaatsreformen angekündigt – aus Sicht des Schwarzwald-Baar-Kreises müsse eine Novellierung des Sozialgesetzbuches IX Teil dieser Reformen sein. „Die Grenzen des personell und finanziell Leistbaren sind erreicht“, warnt die Kreisverwaltung. Bei einer Enthaltung wurde die Verabschiedung der Resolution so wie vorgeschlagen beschlossen – zur Übergabe an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag.