Die traditionsreiche Oldtimer-Rallye „Black Forest MINI RUN“ hätte zum 17. Mal stattfinden sollen. Statt Motorenlärm gibt es nun scharfe Kritik: Veranstalter Dieter Sutholt wirft der Stadt Schramberg schweres Behördenversagen vor. Foto: Klaus-Dieter Sutholt

Elf Wochen Funkstille: Wie eine Rallye an der Bürokratie scheiterte.

Klaus-Dieter Sutholt aus Herrenberg ist sauer auf die Stadtverwaltung Schramberg – richtig sauer. Im Internet macht er seinem Ärger ausführlich Luft. Was war geschehen?

 

Seit fast zwei Jahrzehnten gibt es die motorsportliche Oldtimer-Veranstaltung „Black Forest MINI RUN“. Die Teilnehmer kommen regelmäßig aus ganz Deutschland und dem benachbarten Ausland. Im Herbst 2025 hätte die Rallye zum 17. Mal stattfinden sollen: 26 Fahrerteams freuten sich auf den Start am 13. September um 10 Uhr in Schramberg und auf die Ankunft nach 250 Kilometern Fahrt am Hotel Federwerk in St. Georgen. Doch daraus wurde nichts. Sutholt musste die Rallye zur großen Enttäuschung der Teilnehmer absagen.

„Multiples behördliches Versagen“

Ausführlich berichtet er im Internet über die Gründe und liefert damit – in seinen Worten – eine „Chronologie eines multiplen behördlichen Versagens bei der Verkehrsbehörde Schramberg im Schwarzwald“.

Am 6. Mai 2025 informierte Sutholt die Abteilung Straßenverkehr erstmals per E-Mail über die geplante Rallye und reichte in der Folge sämtliche Antragsunterlagen ein. Er schreibt von mehreren schriftlichen und telefonischen Nachfragen seinerseits, auf die ihm am 4. Juli lediglich „lapidar mitgeteilt“ worden sei, man sei noch nicht so weit. Alle weiteren Kontaktversuche seien gescheitert, Rückrufe habe es nie gegeben.

Elf Wochen passierte nichts

„Dies führte letztlich dazu, dass der Veranstalter, nachdem mehr als elf Wochen nichts – absolut nichts – seitens der Behörde passiert ist, mangels rechtzeitiger Genehmigung notgedrungen die Rallye absagen musste“, schreibt Sutholt. Eine Rückfrage bei der Gemeinde St. Georgen habe zudem ergeben, dass die Stadt Schramberg gar kein Anhörungsverfahren eingeleitet habe: „Damit war es ausgeschlossen, dass die Genehmigungsanfrage überhaupt positiv entschieden werden konnte.“

In der Folge stellte Sutholt am 24. Juli bei OBin Dorothee Eisenlohr eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zuständige Mitarbeiterin. Da bislang auch der Versuch scheiterte, die Stadt für den entstandenen Schaden in vierstelliger Höhe in Regress zu nehmen, steht inzwischen eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Freiburg oder beim Landesinnenministerium im Raum.

Umgang mit den Bürgern

In einem Telefonat mit Sutholt wird deutlich, dass es ihm nicht nur um die Erstattung der Kosten geht, sondern vor allem um den grundsätzlichen Umgang der Verwaltung mit Bürgern, die er als deren „Kunden“ bezeichnet. Verwaltungen müssten in angemessener Zeit zufriedenstellende Dienstleistungen erbringen, fordert er:

„Die Effizienz und Handlungsfähigkeit staatlicher Behörden ist ein Grundpfeiler jeder funktionierenden Demokratie. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass Verwaltung und staatliche Stellen ihre Aufgaben gewissenhaft, zeitnah und im Sinne des Gemeinwohls erfüllen.“

Und was sagt die Stadtverwaltung dazu? „Die Stadt Schramberg bedauert, dass die geplante Veranstaltung abgesagt wurde“, erklärte Pressereferent Hannes Herrmann auf Anfrage. Zum Hintergrund teilte er mit, dass bei der Straßenverkehrsbehörde jedes Jahr mehrere hundert Anfragen zu Baustellen, Veranstaltungen und Bürgerbegehren eingingen. Teilweise würden Anhörungsverfahren telefonisch durchgeführt, um Zeit zu sparen.

Genügend Zeit eingeräumt

Der Antragsteller habe um eine verkehrsrechtliche Entscheidung bis zum 15. August 2025 gebeten. Am 23. Juli 2025 habe er jedoch den Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Entscheidung (Genehmigung der Veranstaltung) zurückgezogen. „Bis zu der vom Antragsteller gesetzten Frist lagen noch 18 Arbeitstage. Das ist ein Zeitraum, in dem die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis normalerweise ohne Probleme hätte erteilt werden können.“

Man stehe weiterhin mit dem Antragsteller in Kontakt und werde den Sachverhalt bei einem gemeinsamen Termin erörtern, so Herrmann.

Die komplette Schilderung von Klaus-Dieter Sutholt findet sich unter www.minirun.de/download/aufsatz-behoerdenwillkuer