Mit einer Flächennutzungsplanänderung will die Stadt die Voraussetzungen für den vierten Abschnitt des „Hungerbühls“ schaffen. Doch es gibt Bedenken.
Mit dem Thema hat sich der Gemeinderat bereits im Februar befasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Bei der jüngsten Sitzung wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beraten. Eine lange Liste an Bedenken lag von einem Bürger vor.
Ursprünglich wollte die Stadt das Wohngebiet „Hungerbühl – 4. Abschnitt“ in einem beschleunigten Verfahren entwickeln. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat allerdings den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Die vorgesehenen Grundstücke waren auch nicht im Flächennutzungsplan ausgewiesen.
Dies wird nun über einen Flächentausch nachgeholt. So soll die „Fürnsaler Steig“ aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen und eine Fläche von 3,1 Hektar auf den „Hungerbühl“ übertragen werden.
Zugeständnisse für das neue Pflegeheim
Planer André Leopold sprach hierbei von einer „Netto-Null“: Es werden somit nahezu keine zusätzlichen Flächen ausgewiesen. Gewisse Zugeständnisse habe es für das vorgesehene neue Pflegeheim gegeben, teilte Bürgermeister Markus Huber mit.
Im vierten Abschnitt des „Hungerbühls“ sind nun 2,8 Hektar für den Wohnungsbau und 0,7 Hektar für das Sondergebiet Seniorenzentrum bestimmt. Hinzu kommen weitere 0,7 Hektar als Grünfläche und einen Spielplatz. Die „Fürnsaler Steig“ wird im Flächennutzungsplan künftig wieder als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Mit dieser Kompensation konnte sich auch das Landwirtschaftsamt zufrieden geben. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass der ökologische Ausgleich für das Baugebiet nicht auf Äckern und Wiesen stattfinden solle. Solche Maßnahmen seien in Dornhan hauptsächlich im Wald oder in Leinstetten mit dem Rückbau des Wehrs geplant, sagte Leopold.
Rund 30 Pflegeplätze fehlen in Dornhan
Wichtig war dem Planer vor allem, dass das Regierungspräsidium (RP) und das Landratsamt als Genehmigungsbehörde Zustimmung signalisierten. Allerdings forderten RP und Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg noch eine nähere Erläuterung des Sondergebiets.
Planer und Stadt beziehen sich bei der Begründung des Seniorenzentrums auf den Kreispflegeplan, nach dem rund 30 Pflegeplätze in Dornhan fehlen. Huber betonte: „Wir haben eine Fürsorgepflicht.“ Das Pflegeheim solle langfristig wirtschaftlich betrieben werden können. Das sei erst ab 50 Plätzen möglich, weshalb für die Einrichtung eine Fläche von mindestens 0,7 Hektar benötigt werde. Hinzugefügt wurde, dass der Gemeinderat diesem Projekt eine hohe Priorität einräume
BUND und Bürger zweifeln
Der BUND bezweifelt nach wie vor den großen Bedarf an Wohnbauflächen in Dornhan und hält auch den Standort für das Seniorenzentrum am Siedlungsrand für ungeeignet. Dagegen blieben Alternativen im Innenbereich mit kurzen Wegen und sozialer Teilhabe unberücksichtigt.
Ein Bürger schloss sich mit seinen zahlreichen Einwänden der Argumentation des BUND an. Die Stadt stellte dieser eine andere Sichtweise entgegen. Es seien durchaus Nachfragen für Bauplätze da. Außerdem würden mit der Herausnahme der „Fürnsaler Steig“ keine zusätzlichen Flächen beansprucht, und für das Seniorenzentrum sei innerorts kein geeigneter Standort mit der benötigten Größe zu finden.
Jetzt geht es in die nächste Runde: Der Gemeinderat beschloss bei fünf Enthaltungen mehrheitlich die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplans mit der punktuellen Änderung „Hungerbühl IV“. Bürgermeister Huber fand: „Wir haben eine rechtlich stabile Situation.“ Stadtrat Gerd von Podewils hatte befürchtet, dass man mit dem neuen Bebauungsplan wieder im „juristischen Feuer“ stehen könnte.