Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern bislang mindestens einen dieser Corona-Tests pro Woche anbieten. Das dürfte sich jedoch bald verschärfen. Die Test-Angebote sind als Selbsttest ausgelegt. Foto: Simon

Bei der Testpflicht für Unternehmen scheint es sich ähnlich zu verhalten wie mit den Corona-Verordnungen.

Donaueschingen - Über Nacht können sich die Bedingungen ändern, die noch am Vortag erfüllt werden mussten. So hat das Bundeskabinett rasch beschlossen, die Testpflicht in Unternehmen von einem auf zwei Corona-Tests pro Woche anzuheben. Es ist also davon auszugehen, dass dies auch gesetzlich verankert wird. Die Pflicht besteht dabei wohlgemerkt darin, den Mitarbeitern die Testmöglichkeit anzubieten, nicht, sie verpflichtend zu testen. Neu ist außerdem eine Verpflichtung für Arbeitnehmer, ein Homeoffice-Angebot auch anzunehmen. Es sei denn, gewichtige Gründe sprechen dagegen.