Weil die Zahlung seiner Sozialleistungen zu spät erfolgt sein soll, klagt ein Oberndorfer über finanzielle Not. Wir fragen beim Landratsamt nach den Gründen.
„Seit Corona läuft nichts mehr geradeaus“, beklagt der Oberndorfer, der sich mit seiner Beschwerde bei uns meldet. Er empfange Grundsicherung, doch die Zahlung sei in den vergangenen Monaten immer später eingetroffen, was ihn finanziell in eine Zwangslage bringe. Das Landratsamt zeige sich davon unbeeindruckt und argumentiere mit Unterbesetzung, sagt uns der Oberndorfer. Wir wollen es genau wissen.
Früher sei die Zahlung stets um den 22. oder 23. eines Monats eingetroffen, jetzt werde es von Monat zu Monat später, meint der Bürger im Gespräch mit unserer Redaktion. Am 27. Oktober sei immer noch nichts auf dem Konto gewesen. Für ihn fatal, denn zu dieser Zeit würden mehrere Lastschriften fällig. Um seine Verpflichtungen möglichst bedienen zu können, habe er sich sogar schon beim Einkauf von Essen einschränken müssen, beklagt er.
Frist wird eingehalten
Was sagt die Landkreisverwaltung dazu? Zum konkreten Oberndorfer Fall trifft sie aus Datenschutzgründen keine Aussage, teilt jedoch mit: „Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die Sozialleistungen jeweils bis zum letzten Tag im Monat für den Folgemonat ausgezahlt sein müssen. Dies wurde und wird jeweils von uns eingehalten, dazu sind wir verpflichtet.“
Um die pünktliche Auszahlung sicherzustellen, übergebe man die Anordnungen in der Regel deutlich früher an die auszahlende Stelle. „Daher gehen die Leistungen häufig schon vor dem gesetzlichen Termin bei den Leistungsempfängern ein“, erklärt Pressesprecherin Andrea Schmider. Wenn das Geld ausnahmsweise erst am 29. oder 30. gutgeschrieben werde, könne dadurch der Eindruck entstehen, es gäbe Verzögerungen. „In solchen Einzelfällen können uns dann auch vereinzelt Beschwerden erreichen.“
Längere Bearbeitungszeiten
Zu den vorgeworfenen Personalproblemen erklärt das Landratsamt: Wie in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung nehme die Zahl der Aufgaben stetig zu – sie müsse jedoch mit den vorhandenen Mitarbeitenden bewältigt werden. „Das führt teils zu längeren Bearbeitungszeiten“, räumt das Amt ein. Zudem könnten offene Stellen nicht immer sofort nachbesetzt werden.
Aber: Die Anzahl der Mitarbeiter werde durch den Stellenplan festgelegt, und über diesen entscheide der Kreistag bei der Verabschiedung des Haushaltes.
Verzögerung bei Eingliederungshilfe?
Der Oberndorfer spricht bei uns einen weiteren Umstand an, den er nicht nachvollziehen kann. So warte seine Partnerin seit einem Jahr auf die Bearbeitung ihres Eingliederungshilfe-Antrags. Die Eingliederungshilfe als Sozialleistung soll Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Personen eine Teilhabe am Leben ermöglichen.
Andrea Schmider teilt zu dieser Beschwerde mit: „Die Dauer eines Antragsverfahrens hängt von vielen Faktoren ab. Gerade bei der Beantragung von Eingliederungshilfe sind zahlreiche Unterlagen notwendig.“
So müsse der Antragsteller beispielsweise als Zugangsvoraussetzung für diese Leistung eine „wesentliche Behinderung“ nachweisen. Dabei sei man auf aktuelle und aussagekräftige medizinische Unterlagen angewiesen, denn ohne diesen Nachweis könne man den Antrag nicht bearbeiten.
Häufige Nachfragen erhöhen den Aufwand
„Liegen uns keine geeigneten Unterlagen vor, müssen wir den Medizinisch-Pädagogischen Dienst des KVJS einschalten, was eine erneute Verzögerung bedeutet. Wir bleiben über die Dauer des Verfahrens allerdings im Kontakt mit den Antragstellern, um fehlende Unterlagen anzumahnen und die Gründe für die Verzögerung zu erklären“, erklärt die Pressesprecherin des Landratsamtes.
Allerdings gelte auch: „Je häufiger nachgefragt oder telefoniert wird, desto größer ist der Aufwand pro Antrag. Selbstverständlich haben wir großes Interesse daran, Verfahren zügig abzuschließen. Richtig ist, dass dies mit einer angespannten Personaldecke sehr herausfordernd ist.“