Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hat Polizisten über einen längeren Zeitraum beleidigt und versuchte sich gegen die Festnahme zu wehren. Vor Gericht verteidigte sich der Beschuldigte selbst – dem Gefängnis ist er noch mal entgangen.
Streit mit der Lebensgefährtin, lautes Geschrei, Beleidigungen und vor Ort mehrere Einsatzkräfte der Polizei. Das Amtsgericht Hechingen verhandelte am Montag den Fall eines Mitte 30 Jährigen Mannes aus Burladingen, der sich wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung verantworten musste.
Die Tat selbst liegt schon einige Zeit zurück. Sie ereignete sich an einem lauen Sommertag im August 2022. Begonnen hatte alles mit ein paar Bier am Mittag, die der Angeklagte, der beteuerte normalerweise nicht zu trinken, konsumiert hatte.
Erst ein Streit, dann der Wohungsverweis
Als er zurück in die gemeinsame Wohnung von seiner Lebensgefährtin kam, brach dann ein Streit aus. „Wir beide sind sehr temperamentvoll“, sagte der Angeklagte. Nachdem ein Nachbar die Polizei gerufen hatte, wurde er mit einem Wohnungsverweis weggeschickt.
Am späten Abend, nach dem sich die beiden telefonisch versöhnten, kam der Beschuldigte zurück in die Wohnung. Dort entstand wieder eine Diskussion, worauf der Nachbar erneut die Polizei verständigte.
Drei Polizisten wurden bei der Festnahme benötigt
Die Ereignisse überschlugen sich: Der Angeklagte kam die Treppe runter an die Türe des Wohnhauses: „Ich bin ausgetickt“, sagte er. Dabei habe er die Beamten angeschrien und beleidigt. Nach Aussagen der Polizei sind dabei übelste Beleidigungen, bis unter die Gürtellinie, gefallen.
Der Versuch seitens der Polizisten, die Situation mit Worten zu beruhigen funktionierte nicht. Zwischendurch habe sich der Angeklagte einfach abgewandt und sei in seine Wohnung zurück. Als dieser nach dem Bitten der Beamten wieder rauskam, habe man ihn in Gewahrsam nehmen wollen. Insgesamt drei Polizisten waren nötig, um den aggressiven Angeklagten zu fesseln. Dabei musste er unter unmittelbarem Zwang zu Boden gebracht werden.
Schlug mit seinem Kopf in Richtung der Vollstreckungsbeamten
Beim anschließenden Transport zum Streifenwagen kam es erneut zu einer brenzligen Situation als der Täter mit seinem Kopf nach dem Polizisten ausschlug. Auch wenn er den Beamten dabei nicht getroffen habe, handelte es sich um „einen gezielten Angriff auf dessen Körper“, formulierte die Richterin am Amtsgericht. Das erfülle den Tatbestand des tätliche Angriffs.
Zudem habe der Täter die Polizisten während der kompletten Fahrt von Burladingen nach Hechingen, wo er für eine Nacht in die Zelle kam, beleidigt. „Erst am nächsten Morgen wurde mir klar was ich gemacht habe, ich schäme mich dafür“, beteuerte der Burladinger. Bereits während des Gerichtsprozesses entschuldigte er sich bei den Polizeibeamten die als Zeugen geladen waren.
Fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe
Der mehrfach vorbestrafte Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilt. Außerdem bekam er noch eine Geldbuße in Höhe von 1200 Euro auferlegt, die an die Gerichtshilfe zu zahlen ist.
Mit einer Bewährungsstrafe ist der Angeklagte gut davongekommen: Trotz der 19 Vorstrafen, darunter mehrere Haftstrafen, sagte die Richterin, sie werde noch mal eine Ausnahme machen. Denn die Entwicklung der letzten Jahre zeige, dass das straffällige Verhalten des Angeklagten am Abnehmen sei. Auch die familiären Umstände sowie das Geständnis wurde bei der Strafzumessung berücksichtigt.
Das Ergebnis entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft Hechingen. Der Angeklagte verteidigte sich selbst und stellte in seinem Plädoyer keine Forderungen. Gegen das Urteil kann noch Berufung oder Revision eingelegt werden.