Die Polizei ermittelt in Sulz (Symbolfoto) wegen eines mutmaßlichen Auftragsmordes. Foto: Heidepriem

Ermittlungen zu einem mutmaßlichen „Auftragsmord“ erschüttern derzeit Sulz am Neckar. Der 43-Jährige Beschuldigte ist jetzt überraschend wieder auf freiem Fuß.

Es liest sich wie aus einem Krimi: Ein 43-Jähriger aus Sulz soll versucht haben, den neuen Lebensgefährten seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau töten zu lassen. Die Nachricht von Polizei und Staatsanwaltschaft zu seiner Festnahme sorgte am Montag für großes Aufsehen.

 

Und das nicht nur wegen des Falls an sich, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass sowohl der mutmaßliche Auftraggeber, als auch dessen von ihm getrennt lebende Ehefrau und ihr neuer Lebensgefährte – das potenzielle Opfer – in Sulz sehr bekannt sind.

Stadträte betroffen

Längst ist kein Geheimnis mehr, dass es sich bei letzteren beiden um Stadträte in Sulz handelt. Sie blieben der jüngsten Sitzung fern, haben sich vorerst zurückgezogen.

Gegen den 43-Jährigen Beschuldigten wurde Haftbefehl erlassen, der, so die Meldung vom Montag, bereits am Freitag vergangener Woche vollzogen worden sei.

Umso überraschender ist es nun, dass der Beschuldigte jetzt wieder in der Heimat gesichtet wurde. Das zumindest wird unserer Redaktion berichtet. Handelt es sich um eine Verwechslung oder ist er wieder auf freiem Fuß?

Aus der Haft entlassen

Die Staatsanwaltschaft Rottweil bestätigt auf Nachfrage unserer Redaktion, dass der 43-Jährige auf Kaution aus der Haft entlassen wurde. Bei der Kaution habe es sich „um einen mittlerer fünfstelligen Betrag“ gehandelt, so Oberstaatsanwalt Markus Wagner. Als Haftgründe gelten unter anderem Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Der Grad der Fluchtgefahr spiele dann bei der Höhe der Kaution eine Rolle.

Umsetzung des Mords nur vorgespielt

Wichtig ist Staatsanwaltschaft und Polizei, darauf hinzuweisen, dass es einen „Killer“ nie gegeben habe. Der 35-Jährige, mit dem der Beschuldigte wegen des Mordes an dem neuen Lebensgefährten Kontakt aufgenommen haben soll, habe nach ersten Erkenntnissen nur vorgespielt, den Mord begehen zu wollen, um an das Geld zu kommen. Auch hier habe es sich um einen mittleren fünfstelligen Bargeldbetrag gehandelt. Er habe glaubhaft darlegen können, dass eine tatsächliche Tathandlung  nicht geplant war.

Gegen den 35-Jährigen werde also nach derzeitigem Stand allenfalls wegen eines Betrugsdelikts ermittelt. Er hatte selbst Anzeige bei der Polizei erstattet.

Der Strafrahmen der versuchten Anstiftung zum Mord, so Oberstaatsanwalt Wagner auf Nachfrage, liege bei einer Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren.