Ein 31-jähriger Polizist wird in Oberndorf durch einen Schuss in die Brust getötet: In unserer Kriminalserie werfen wir einen Blick auf diesen schrecklichen Fall von früher.
Mord aus Eifersucht, Strafen wegen Ehebruchs, falsche Verdächtigungen, Beleidigungen und ein Erpresser – in den vergangenen 400 Jahren hat sich in Oberndorf und Umgebung einiges ereignet. In unserer Serie beleuchten wir Kriminalfälle, diesmal den eines Polizistenmordes.
„Damit wird noch etwas gemacht“, soll der 29-jährige Täter angekündigt haben, als er seine Patronen im Gasthaus Hirsch zeigte. Noch am selben Abend, gegen 21.30 Uhr, ließ er den Worten Taten folgen und tötete den 31-jährigen Wachtmeister E. Z. So steht es in mehreren Oberndorfer Zeitungsartikeln, die noch im Stadtarchiv zu finden sind.
„17 Glas Bier gesoffen“ und Streit gesucht
Zugetragen hat sich der Fall am 3. April 1927. Und er hinterließ Spuren: „Die Aufregung in der Stadt über die ruchlose Tat ist sehr groß“, heißt es im Zeitungsartikel dazu. Im Juli wurde die „unselige Bluttat von Oberndorf“ vor dem Rottweiler Schwurgericht verhandelt. Auf dem Gerichtstisch lagen dabei, so wird berichtet, die Tatwaffe, eine Mauserpistole, Kaliber 7,65 Millimeter, und die Kleider des erschossenen Wachtmeisters.
Das Opfer, der 31-jährige Polizist, der Frau und Kind hinterließ, wird in den Zeitungsartikeln als „allgemein geschätzt als ein tüchtiger zuverlässiger Beamter“ beschrieben. Der Täter, der 29-jährige ledige Mechaniker A. B., hingegen sei ein „arbeitsscheuer und händelsüchtiger Mensch“, der wegen „Streithändel“ und Gewalt wiederholt vorbestraft war, heißt es.
Er soll auch an jenem Abend des 3. April 1927 Streit gesucht haben – „ohne ersichtlichen Grund“. Beim Prozess räumte A. B. jedenfalls ein, er habe sich am 2. und 3. April übermäßig dem Alkoholgenuss hingegeben und „17 Glas Bier gesoffen“.
Beleidigungen und Ärger
Am Samstagabend, 2. April 1927, zeigte er im Gasthaus Hirsch zehn Patronen und meinte unter anderem: „Man möchte nicht glauben, dass ein Mensch durch solch ein Ding sterben kann.“
Am Tag darauf, dem Sonntag, begann er wohl schon am Vormittag, Alkohol zu trinken. Als er am Abend abermals im „Hirschen“ war, soll er einem Gast unvermittelt vorgeworfen haben, ihn beleidigt zu haben. Außerdem warf er diesem die Scherben eines Weinglases an den Kopf, was zu einer blutenden Wunde führte. Die „Belästigungen“ seien weitergegangen, wird im Zeitungsartikel geschildert, deshalb sei der Gast zur Polizeiwache gegangen, um dort Schutz zu suchen.
A. B. folgte ihm, wohl um selbst eine „belanglose Beschwerde wegen einer anderen Sache anzubringen“, wurde aber vom Wachtmeister E. Z. gebeten, an einem anderen Tag nüchtern zu kommen. Daraufhin soll er sich mit den Worten „Diese Spitzbuben sollen verrecken“ entfernt haben.
29-Jähriger schießt dem Polizisten in die Brust
Doch er kam wenig später zurück, jetzt seine geladene Pistole in der Tasche. Der Polizist brachte A. B. daraufhin nach draußen und wies ihn erneut an, nach Hause zu gehen. Dem kam der 29-Jährige nicht nach. Deshalb wies der Polizist den anwesenden Schwager an, A. B. nach Hause zu bringen, sonst müsse er diesen einsperren.
Als A. B. das hörte, beleidigte er den Wachtmeister. Diesem wurde es nun zu bunt, und er packte den 29-Jährigen am Kragen, um ihn auf die Polizeiwache zu bringen, die sich auch im damaligen Rathaus im Erdgeschoss befand.
Auf dem Weg dorthin zog der 29-Jährige die Pistole aus der hinteren Hosentasche und schoss dem Polizisten in die Brust. Dieser brach zusammen. „Arzt, Pfarrer, grüßt meine arme Frau und mein Kind“, soll er gesagt haben, ehe er nach wenigen Minuten tot war.
Ladehemmung rettet Ratsdiener das Leben
Der Schuss rief einen Ratsdiener auf den Plan. Zwischen ihm und A. B. gab es ein Handgemenge, bei dem der 29-Jährige die Waffe auf den Ratsdiener richtete und abdrückte. Wohl einer Ladehemmung war es zu verdanken, dass der Schuss nicht löste.
Der Täter ergriff die Flucht und hielt sich tagelang versteckt. Später stellte er sich dann aber doch der Polizei. Zur Tat meinte er, er wisse nicht mehr, was geschehen sei: „Ich kann mich nicht entsinnen, es muss geschossen worden sein, aber wann und wie es ausgegangen ist, kann ich nicht sagen.“
Keine mildernden Umstände
Beim Prozess attestierte der medizinische Sachverständige dem 29-Jährigen zwar eine Nervenschwäche – er sei nach dem Genuss von Alkohol „leicht reizbar und überempfindlich“ – er habe die Tat aber in einem Zustand begangen, „der die Verantwortlichkeit nicht ausschließe“.
A. B. wurde schließlich wegen Totschlags am Polizeiwachtmeister zu acht Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrenverlust verurteilt. Mildernde Umstände blieben ihm „in Anbetracht der Brutalität und Rohheit, mit der er den pflichtgetreuen Beamten niedergeschossen habe“ versagt.