Die Staatsanwaltschaft informiert über die Beschlagnahmungen. Foto: imago images/Eibner

In Deutschland sind zum ersten Mal auf Grundlage der Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskriegs in der Ukraine Immobilien beschlagnahmt worden.

In Deutschland sind zum ersten Mal auf Grundlage der Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskriegs in der Ukraine Immobilien beschlagnahmt worden. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Montag mitteilte, wurden drei Privatwohnungen in der bayerischen Landeshauptstadt sowie das Konto für die Mietzahlungen beschlagnahmt. Betroffen seien ein namentlich nicht genanntes Mitglied der russischen Staatsduma und dessen in München mit Wohnsitz gemeldete Ehefrau.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, es handle sich um den ersten Fall in Deutschland, bei dem nicht nur nur Vermögenswerte aufgrund der Sanktionen „eingefroren“, sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden. Obwohl es bisher keine vergleichbaren Fälle gebe und auch keine Rechtsprechung vorliege, sei die Beschlagnahme nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München I möglich.

Der Schritt sei durch einen am Montag vollzogenen Eintrag im Grundbuch wirksam geworden. Die Mieter der Wohnungen dürften dort wohnen bleiben, ihre Mieten von zusammen rund 3500 Euro pro Monat müssten sie nun aber an das Amtsgericht München an Stelle der Besitzer zahlen. Das Bundeskriminalamt habe die Vorbereitung und auch die Durchsetzung der Sanktionen unterstützt, erklärte die Staatsanwaltschaft.