Johannes F. Kretschmann ist für kurze Zeit in den Deutschen Bundestag nachgerückt. Welche Ansprüche hat er für seine kurze Tätigkeit als Abgeordneter?
Wie alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags hat Johannes F. Kretschmann – obwohl er nur bis zur Neukonstituierung Ende März dem Parlament angehören wird – Anspruch auf die monatliche Abgeordnetenentschädigung in Höhe von derzeit 11 227,20 Euro – sie ist einkommenssteuerpflichtig.
Hinzu kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale: Mit derzeit 5349,58 Euro müssen die Aufgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen, wie es auf der Internetseite des Deutschen Bundestages heißt, also die Kosten für das Wahlkreisbüro, den Zweitwohnsitz in Berlin, Büromaterial und Kosten der Wahlkreisbetreuung.
Wie Angestellte und Arbeiter erhalten Abgeordnete einen 50-prozentigen Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder wahlweise Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben.
Eine Altersentschädigung steht Johannes F. Kretschmann nicht zu. Um eine solche zu erhalten, müsste er ein Jahr lang dem Parlament angehören. Nach dem ersten Jahr beträgt die Altersentschädigung 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent – maximal auf 65 Prozent nach 26 Mitgliedsjahren – an.