In Binzen im Kreis Lörrach steht die "Dreispitz"-Skulptur aus Aluminium auf dem Prüfstand. Foto: Seeger

Land baut Hindernisse auf Kreisverkehrsinseln ab. Bürger vor Ort haben kein Verständnis.

Oberndorf - Örtliche Vereine, Künstler und Bürgerprojekte haben sich auf zahlreichen Kreisverkehren im Land kreativ ausgetobt und diesen ihren individuellen Stempel aufgedrückt. Bis jetzt. Neue Sicherheitsrichtlinien erklärten einige der Projekte zu Hindernissen, die nun weichen müssen.

Seit Mitte der 1990er-Jahre wurden Kreisverkehre als sichere Verkehrsknotenpunkte massiv ausgebaut. Bald konnten die Autofahrer außer schnödem Heckengestrüpp auch Skulpturen, Steinformationen und andere mal mehr, mal weniger kreative Ausgestaltungen bewundern.

Damit sollte nun Schluss sein, gab das Verkehrsministerium bereits im Dezember bekannt. Zumindest dann, wenn die Objekte als hinderlich eingestuft werden für die »Vision Zero« – möglichst keine Verkehrstoten und Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr. So steht es in einer Stellungnahme des Landesverkehrsministeriums auf eine Anfrage von CDU-Abgeordneten vom März 2012.

Begründung: Einige Unfälle mit schwerwiegenden Folgen für die Opfer passierten bei Zusammenstößen mit Kunstobjekten. Das habe schließlich den Anstoß zur Sicherheitsprüfung der Kreisverkehre gegeben, erklärt ein Sprecher des Ministeriums.

Unfälle in Kreisverkehren werden erst seit dem Jahr 2011 statistisch ausgewertet. Danach ereigneten sich im Land insgesamt 2311 Verkehrsunfälle in Kreisverkehren. 932 Personen wurden verletzt, 152 davon schwer. Ein Mensch wurde getötet; bei 194 Unfällen habe ein Aufprall auf ein Hindernis stattgefunden.

Mit einer EU-Richtlinie vom November 2008 über ein Straßenverkehrs-Sicherheitsmanagement, die im Dezember 2010 vom damaligen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Land eingeführt wurde, hat das Land unter anderem empfohlene Sicherheitsvorgaben für alle Planungen von Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen vorgeschrieben. Der künstlerischen Gestaltung auf Kreisverkehren wurden dabei sehr enge Grenzen gesetzt.

Insgesamt nahmen Regierungspräsidien und Verkehrsbehörden bislang 386 Anlagen unter die Lupe. Dabei wurde 54 Kreisverkehren ein hohes Gefährdungspotenzial bescheinigt; »wenig nachgiebige« Hindernisse mit mittlerem Risiko fanden sich in 83 Fällen, 98 Inseln haben geringes Risiko. Für die innerörtlichen Kreisel sind die Kommunen verantwortlich, denen jedoch eine ähnliche Überprüfung nahegelegt wird.

Sollten die Vorgaben verletzt werden, wird bei einem Unfall der sogenannte Baulastträger in Haftung genommen; in der Regel das zuständige Landratsamt als Auftragsverwaltung für Bundesstraßen. Möglichen Gefahren wollte beispielsweise der Rottweiler Landrat Wolf-Rüdiger Michel (CDU) schnellstens entgegentreten: Vor Kurzem mussten auf Anordnung der Kreisverwaltung bei Neufra einige bunte, etwa mannshohe Tierfiguren aus Holzlatten und ein neu gepflanzter Baum aus dem Kreisverkehr vor der Ortseinfahrt verschwinden. Die Verschönerung war das Ergebnis eines Kinderferienprojekts gewesen. Die rasch erfolgte Abbau-Aktion am frühen Morgen, gar mit Polizeischutz, kam bei den Bürgern nicht gut an. Später rechtfertigte sich der Landrat bei einem Bürgertreffen mit dem Hinweis, dass sowohl die Einschätzung der Polizei wie auch ein unabhängiges Gutachten keinen Spielraum gelassen hätten.

Ein Kreisverkehr in Grenzach-Wyhlen (Kreis Lörrach) ziert sich mit einer Bruchsteinmauer und hohen Hecken. Urteil: sicherheitsgefährdend. Die Anwohner wollen davon nichts wissen: Die Mauer sei eine Reminiszenz an die Römerzeit in Südbaden. Im Zollernalbkreis würden 18 Kreisverkehre geprüft, bis jetzt fielen aber nur ein Baum und ein Fahnenmast der Sicherheit zum Opfer.

»Kunst im Kreisverkehr hat sich als Genre der Kunst im öffentlichen Raum entwickelt«, schrieben die CDU-Abgeordneten in ihrer Anfrage, die unter anderem klären sollte, »welche neuen Vorschriften diese Kontrollen erforderlich machen«. Ob die Begründung – Unfallverhinderung und neue Richtlinien – sie überzeugt haben? Was die Unfallstatistik betrifft, so wird die bauliche Gestaltung der Kreisinseln in der Verkehrsunfallstatistik nicht erfasst. Eine konkrete Aussage, inwieweit die Kunstobjekte ursächlich für die Unfallfolgen sind, ist somit nicht möglich.
Noch ist offen, wie viele Objekte weichen müssen; die Regierungspräsidien verfügen noch über keine Übersicht.