Knappe Entscheidung: Mit 22 Ja- zu 15 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen beschließt der Kreistag, den neuen Landrat in Besoldungsgruppe B7 einzugruppieren. Foto: Niklas Ortmann

Im Freudenstädter Kreistag entstand eine Diskussion darüber, wie viel Geld der Landrat verdienen soll. Den Anstoß dazu hatte dieser selbst gegeben. Das sagt Junt zur Gehaltsfrage.

Der neue Landrat Andreas Junt hatte selbst vorgeschlagen, angesichts der finanziellen Schieflage des Landkreises eine Besoldungsgruppe tiefer als all seine Vorgänger einzusteigen (B6). Der Kreistag hätte dies einfach absegnen können.

 

Doch infolge des Antrags von Martina Sillmann (Frauen in den Kreistag), den Landrat angesichts seiner schwierigen Aufgaben in B7 einzugruppieren, entstand eine lebhafte Diskussion darüber, welcher von beiden Vorschlägen denn nun der richtige sei.

Wie unterschiedlich die Meinungen hierzu sind, zeigte sich letztlich bei der Abstimmung, bei der mit 22 Ja- zu 15 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen nur eine knappe Mehrheit dafür stimmte, dass der Landrat mehr Geld verdienen, also nach B7 bezahlt werden soll.

„Sehr wertschätzend“

Was sagt der Landrat selbst zur Diskussion? Er habe sie als sehr wertschätzend erlebt, teilt Andreas Junt auf Anfrage unserer Redaktion mit. „Wie in der Sitzungsvorlage beschrieben, war es mir wichtig, ein Angebot zu machen und zu signalisieren, dass ich auch bereit bin, die ehrenvolle Aufgabe des Landrats in der Besoldungsgruppe B6 wahrzunehmen“, erklärt er seine Beweggründe.

In der Sitzungsvorlage stand zur Begründung auch, dass es Junt wichtig sei, dass sich Landrat und Kreistag gleich von Beginn an voll auf die Aufgaben konzentrieren können. Durch seinen Vorschlag befeuerte Junt allerdings selbst eine Diskussion. Dazu meint er: „Für mich war es wichtig, dass der Kreistag die Entscheidungsmöglichkeit hat und frei darüber entscheiden kann, dies war der Fall.“

Das Argument einiger Befürworter von B7, dass eine geringere Besoldung des Landrats eine negative Signalwirkung an die Mitarbeiter und potenzielle Bewerber hätte, wolle er aufgrund seiner Befangenheit nicht bewerten.

„Keine Entscheidung gegen meinen Vorschlag“

Zum Abstimmungsergebnis teilt Junt mit, dass er darin keine Entscheidung gegen seinen eigenen Vorschlag sehe: „Ich habe ein Angebot gemacht, der Kreistag hat darüber diskutiert und eine Entscheidung getroffen.“