Mathias Fey (links) rückt für den verstorbenen Manfred Senk im Kreistag nach. Foto: AfD/privat (links) und Jerusha Senk

Nach dem überraschenden Tod des langjährigen Kreis- und Stadtrats Manfred Senk ist jetzt klar, wer für ihn im Calwer Kreistag nachrückt.

Mitte Januar ist der langjährige Kreisrat und Bad Herrenalber Stadtrat Manfred Senk überraschend gestorben. Mittlerweile ist nun geklärt, wer für ihn im Calwer Kreistag nachrückt.

 

„Für Herrn Senk wird Mathias Fey in den Kreistag nachrücken“, teilt Mara Müssle, die Pressesprecherin des Calwer Landratsamtes, auf Nachfrage unserer Redaktion mit.

Fey war bei der vergangenen Kreistagswahl im Wahlkreis VI – Bad Wildbad für die AfD angetreten und holte mit 1814 Stimmen das zweitbeste AfD-Ergebnis in diesem Wahlbezirk. Deshalb wird Fey, der für die AfD bereits im Bad Wildbader Gemeinderat sitzt, auch in den Kreistag einziehen.

AfD-Fraktion wächst wieder auf vier Mitglieder

Das bestätigt auch Miguel Klauß, einer der beiden Sprecher des Vorstandes des AfD-Kreisverbands Calw/Freudenstadt, in einer E-Mail an unsere Redaktion:

„Herr Fey ist der nächste Nachrücker auf der AfD-Liste. Er wird für den verstorbenen Herrn Senk in den Kreistag einziehen, wodurch die AfD-Fraktion von drei auf vier Mitglieder anwächst.“

Kein Thema mehr ist offenbar ein Parteiausschluss von Fey. Der war Ende 2024 eigentlich bei seiner Partei in Ungnade gefallen.

So wurde er zunächst zum Kandidaten für die Bundestagswahl gewählt. Wegen eines Formfehlers musste diese Wahl allerdings wiederholt werden.

Bevor es aber dazu kam, wurde bekannt, dass gegen Fey ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Tübingen geführt und mit einem Strafbefehl abgeschlossen wurde.

Der Strafbefehl erging wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Fey in Ungnade gefallen – eigentlich

Im Februar 2024 hatte „Fey als Fahrer eines Pkw in Bad Wildbad eine Fußgängerin, welche die Fahrbahn querte, aus Unachtsamkeit erfasst“, „und sich, ohne die notwendigen Feststellungen zu ermöglichen, vom Unfallort entfernt“, teilte die Tübinger Staatsanwaltschaft mit und fügte weiter an: „Dabei fuhr Herr Fey ohne Fahrerlaubnis.“ Im Strafbefehl wurde gegen Fey eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen verhängt. Zudem wurde die Verwaltungsbehörde angewiesen, für die Dauer von neun Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen (sogenannte isolierte Fahrerlaubnissperre).

Das sollte für Fey eigentlich das Aus in der Partei bedeuten. Die AfD kritisiere „jegliches persönliches Fehlverhalten der Politiker unserer politischen Wettbewerber. Folgerichtig müssen wir an unsere eigenen Kandidaten mindestens die gleichen Maßstäbe anlegen“, teilte der damalige Kreissprecher Günther Schöttle im Dezember 2024 in einer E-Mail an unsere Redaktion mit. Weiter schrieb er: „Der Vorstand hat gestern Abend einstimmig disziplinarische Maßnahmen beschlossen, ein PAV (Parteiausschlussverfahren, Anm. d. Red.) wird vorbereitet – sollten sich die Vorwürfe bestätigen.“

Mittlerweile hat sich bei der AfD allerdings einiges geändert. Schöttle hat die Partei verlassen, auch die stellvertretende Sprecherin Angelika Reutter sowie die beiden Beisitzer Reinhard Cordshagen und Dylan Dörr traten zurück. Neuer Sprecher ist Andreas Grammel (Besenfeld) – und eben Klauß.

Von Parteiausschluss ist keine Rede mehr

Und der teilt auf Nachfrage unserer Redaktion mit: „Ein Parteiausschlussverfahren steht nicht zur Debatte. Private Angelegenheiten haben keine parteirechtliche Relevanz. Die Klärung solcher Sachverhalte obliegt in Deutschland allein den ordentlichen Gerichten. Da dies bereits erfolgt ist, besteht für uns kein weiterer Handlungsbedarf.“

Im Dezember 2024 hatte die AfD noch persönliches Fehlverhalten der Politiker anderer Parteien kritisiert und wollte an ihre eigenen Kandidaten „mindestens die gleichen Maßstäbe anlegen“. Rund ein Jahr später ist davon offenbar nicht mehr die Rede. Vielleicht auch, weil der Landtag die Immunität von Klaus aufgehoben und die Staatsanwaltschaft auch einen Strafbefehl gegen Klauß beantragt hat?

Grundsätzlich verpflichtet, Mandant anzunehmen

Im Übrigen hätte Fey auch dann in den Kreistag nachrücken können, selbst wenn er aus der AfD ausgeschlossen worden wäre, für deren Liste er angetreten war. „Ja. Er kann sich im Zuge des Nachrückens entscheiden, ob und gegebenenfalls welcher Fraktion oder Gruppierung er sich anschließen möchte“, teilt Müssle weiter mit.

Grundsätzlich sei ein zur ehrenamtlichen Tätigkeit bestellter Kreiseinwohner (Kreisrat) dazu verpflichtet, sein Amt anzunehmen, erklärt Müssle weiter. Wenn sich ein Kreiseinwohner also zur Wahl stelle und gewählt werde oder nachrückt, „muss er das Amt annehmen“. Es sei denn, dass Hinderungsgründe nach Paragraf 24 Landkreisordnung vorliegen oder der Kandidat Ablehnungsgründe nach Paragraf 12 Landkreisordnung vorlegen kann. Demnach könne ein Kreisanwohner seine ehrenamtliche Tätigkeit ablehnen, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Dazu zählen etwa ein geistliches Amt, die Mitgliedschaft in einem Gemeinderat oder das Erreichen bestimmter Altersgrenzen, Krankheit oder Ähnliches.

Außerdem könne ein Kreisrat „sein Ausscheiden aus dem Kreistag verlangen, wenn er aus der Partei oder Wählervereinigung ausscheidet, auf deren Wahlvorschlag er in den Kreistag gewählt wurde“, so Müssle.

Und auch die AfD hätte ein Nachrücken Feys nicht verhindern können, selbst wenn sie es gewollt hätte. „Gewählt ist gewählt. Eine Partei kann das Nachrücken eines Kandidaten nicht verhindern“, so Müssle abschließend. Der Platz von Senk im Kreistag soll in der kommenden Kreistagssitzung am 16. März nachbesetzt werden.