Wenn Eltern um ihr Kind streiten, werden auch juristische Wege bestritten. (Symbolfoto) Foto: © Pixel-Shot – stock.adobe.com

Was ist aus dem Vater geworden, der gegen das Kreisjugendamt des Schwarzwald-Baar-Kreises Anzeige erstattete?

Die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Kindesentziehung wurden zwar eingestellt.

 

Dafür kam der Mann in einer anderen Sache juristisch weiter: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat seine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügungen zugelassen.

Hintergrund für die juristischen Auseinandersetzungen ist der Kampf um den regelmäßigen Umgang mit seiner Tochter. Mittlerweile haben Medien bundesweit über seine Geschichte berichtet.

Der in Süddeutschland lebende Vater fühlt sich von den staatlichen Institutionen weitgehend allein gelassen in „seinem dauernden Kampf, am Leben seiner Tochter aktiv als Vater teilzunehmen“. Seine geschiedene Frau lebt mit dem Mädchen im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Zur Vorgeschichte: Nach langjährigen Streitereien über den Umgang mit dem gemeinsamen Kind, schildert er im Gespräch mit unserer Redaktion die Entwicklungen, sei der Umgang mit der Tochter zunächst in ruhigeren Bahnen gelaufen, weil ein Oberlandesgericht ihm schließlich regelmäßigen Kontakt zugesprochen habe.

Anzeige gegen das Amt

Später habe sich die Situation wieder zugespitzt. Die Mutter habe die Tochter zu einer zeitweiligen stationären Behandlung einweisen lassen. Trotz gerichtlicher Entscheidungen habe das Kreisjugendamt später empfohlen, den Umgang mit dem Vater auszusetzen und das Sorgerecht allein auf die Mutter zu übertragen. Gegen diese Entscheidung habe er Rechtsmittel eingelegt. Der Vater erstattete zudem Anzeige gegen das Kreisjugendamt Schwarzwald-Baar, weil es die gerichtlichen Umgangsregeln nicht beachtet habe.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konstanz wurden mittlerweile eingestellt. Auch der Gang nach Karlsruhe zur Generalstaatsanwaltschaft blieb ohne Erfolg.

Konstanz, Karlsruhe und die Einstellungsverfügungen der Gerichte sind das eine, der Weg nach Straßburg das andere. Während die Verfahren in Deutschland abgeschlossen sind, beschreitet der Vater nun einen anderen Weg. Er hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.

Der Gerichtshof bestätigte den Eingang der Beschwerde und forderte den Vater auf, weitere nationale Entscheidungen nachzureichen. In einem Schreiben vom 20. November heißt es: „Der Gerichtshof wird sich auf der Grundlage der von Ihnen vorgelegten Informationen und Unterlagen mit dem Fall beschäftigen.“

Zu den Beweggründen seines Schrittes: „Als betroffener Elternteil fühlt man sich in familienrechtlichen Verfahren oft allein gelassen“, sagt der Vater. Aus seiner Sicht seien grundlegende Fragen des Eltern-Kind-Kontakts und der staatlichen Schutzpflichten betroffen.

„Eine strukturelle Änderung ist aus meiner Sicht nur über eine europarechtliche Prüfung zu erwarten“, sagt er.

Der Anwalt der geschiedenen Frau des Mannes möchte sich auch weiterhin nicht zu den Entwicklungen äußern.