Wie berichtet, nimmt das Kreisimpfzentrum (KIZ) am 15. Januar seinen Betrieb auf. Termine können derzeit jedoch noch nicht vergeben werden, betont das Landratsamt. Dies soll über die landesweit einheitliche Plattform www.impfterminservice.de jedoch rechtzeitig vorher möglich sein.
Wie das Sozialministerium mitgeteilt habe, stünden am Anfang nur begrenzte Impfdosen zur Verfügung, die vom Bund in Absprache mit der EU bei den Herstellern beschafft und entsprechend der Einwohnerzahl an die Länder und von den Ländern an die Landkreise verteilt werden. Der Impfstoff sei hochsensibel und müsse extrem gekühlt werden.
Am 15. Januar Übergabe "vom ZIZ ans KIZ"
Nach aktuellen Informationen des Ministeriums erhält der Landkreis Freudenstadt ab Kalenderwoche zwei, die am 11. Januar beginnt, vorerst wöchentlich 975 Impfdosen. Dies reiche für 487 Erstimpfungen pro Woche. Die Impfdosen für die drei Wochen später stattfindende Zweitimpfung würden eingelagert, da Erst- und Zweitimpfung aus der gleichen Charge erfolgen müssten.
Nach den Vorgaben des Landes sollen 300 Impfdosen an die mobilen Impfteams für das Impfen in den Alten- und Pflegeheimen ausgegeben werden. Für die übrigen Impfberechtigten stünden somit noch 187 Impfdosen wöchentlich zur Verfügung, so das Landratsamt weiter. Die Gruppe der über 80-Jährigen soll nach der bundesweiten Impfstrategie vorrangig versorgt werden.
Wird Kreis benachteiligt?
Kaum waren die Zahlen am Dienstag bekannt, wurden bereits Stimmen laut, der Kreis werde bei der Zuteilung der Impfstoffmenge "wieder einmal benachteiligt". Das Gegenteil sei der Fall, erklärt Sabine Eisele, Sprecherin des Landratsamts. Würde auch das Land die Impfstoffdosen nach der Einwohnerzahl aufschlüsseln, bekäme der Kreis Freudenstadt weniger als die jetzt 975 pro Woche.
Was ist dann das Kriterium für die Aufteilung im Land? Es hänge wohl damit zusammen, dass jedem Kreisimpfzentrum mindestens ein voller Karton zugeteilt werde, meint Eisele – deshalb komme der Kreis noch gut weg.
Dass im Kreis Freudenstadt seit Beginn der Woche aber doch schon geimpft wird, etwa in Pflegeheimen in Schopfloch und Empfingen, liegt daran, dass seit dem offiziellen bundesweiten Impfstart am Sonntag in Baden-Württemberg die neun Zentralen Impfzentren (ZIZ) – in unserem Fall Karlsruhe – Termine für das Impfen in Pflegeheimen mit den Einrichtungen abstimmen. Ab dem 15. Januar folgen die Kreisimpfzentren, die dann auch für die Heime zuständig sind. Es kommt also zur "Übergabe vom ZIZ ans KIZ", wie es Sabine Eisele formuliert.
Das Landratsamt will die Öffentlichkeit über die weiteren Fortschritte informieren, insbesondere über die Wege der Terminvergabe, sobald dies möglich ist.
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