Weggeworfene Zigarettenkippen können bei Trockenheit und Hitze für Waldbrände sorgen. (Symbolfoto) Foto: tech-studio – stock.adobe.com

Die Hitze der kommenden Tage und der fehlende Regen lassen die Waldbrandgefahr auch im Kreis Freudenstadt wieder auf die höchste Warnstufe ansteigen. Es wird vom Deutschen Wetterdienst im Laufe der kommenden Tage die höchste Waldbrandgefahrenstufe gemeldet.

Kreis Freudenstadt - Da kein Regen in Sicht ist, wird dieser Zustand auch in der kommenden Woche andauern. "Aufgrund der aktuellen Situation und vergangenen Waldbränden in der Region möchten wir die Waldbesucherinnen und Waldbesucher an ein paar Spielregeln für ihr Verhalten im Wald erinnern", erklärt Susanne Kaulfuß, Leiterin des Kreisforstamtes Freudenstadt.

Waldbrände entstehen sehr häufig durch Unachtsamkeit, wie durch eine weggeworfene Zigarettenkippe oder das Verlassen eines ungelöschten Grillfeuers an einer hierfür vorgesehenen Grillstelle. Daher ist beim Ausflug in den Wald oder am Waldrand Achtsamkeit und Vorsicht geboten. Ausgetrocknete Bodenvegetation oder Reisig in den Wäldern können schnell Feuer fangen.

Besonders gefährlich ist der Funkenflug

"Insbesondere Nadelhölzer und deren Nadeln, die hier in der Region hauptsächlich vorkommen, enthalten leicht brennbare Stoffe, wie Terpentine oder ätherische Öle", so Kaulfuß weiter. Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug, der offenes Feuer in der freien Natur zum unkalkulierbaren Risiko macht. Daher sind offenes Feuer und Rauchen im Wald tabu.

Zudem können Grillaktivitäten und Feuer machen, selbst an genehmigten Feuerstellen, durch die Ortspolizeibehörde bei hohen Waldbrandwarnstufen untersagt werden.

Damit der Spaziergang oder die Wanderung im Wald nicht zum Alptraum wird, sind folgende Regeln unbedingt zu beachten: Vom 1. März bis 31. Oktober ist Rauchen im Wald verboten. Feuer machen ist nur an fest eingerichteten, genehmigten Feuerstellen auf Grillplätzen erlaubt. Um Funkenflug einzudämmen, dürfen nur kleine Grillfeuer, wenn erlaubt, entfacht werden. Das Feuer darf unter keinen Umständen unbeaufsichtigt gelassen werden, und vor dem Verlassen der Grillstelle muss das Feuer unbedingt vollständig gelöscht werden. Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgräten ist nicht gestattet. Fahrzeuge mit heißem Auspuff sollen nicht über trockenem Gras geparkt werden.

Schon einfache Mittel helfen beim Löschen

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen, ist es unerlässlich, diesen sofort mit genauer Ortsangabe der Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112 zu melden.

Ebenso sollte, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, mit Löschversuchen begonnen werden. Hierbei helfen schon einfache Mittel wie zum Beispiel Sand oder Erde zum Auswerfen oder grüne Zweige zum Ausstreichen des Feuers.

Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig: Wo brennt es? –genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß – Was brennt? (Bodenvegetation oder Baumkronen), Wer oder was ist betroffen? – Sind Menschen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr? – Angabe einer Rückrufnummer und des Aufenthaltsorts. Wenn möglich, soll der Anrufer auf die Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geleitet werden können.

Aktuelle Meldungen zur Waldbrandgefahr des Deutschen Wetterdienstes sind unter https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BW.html zu finden.

Info: Keine Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern

Die Pegelstände in den Bächen und Flüssen sind landesweit außergewöhnlich niedrig für diese Jahreszeit. Die anhaltende Trockenheit hat auch die Wasserstände in den Gewässern im Landkreis Freudenstadt stark sinken lassen, wie das Landratsamt mitteilt. Die niedrigen Wasserstände bei gleichzeitig erhöhten Wassertemperaturen in den Fließgewässern setzen die Lebensräume der dort lebenden Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen erheblich unter Stress. Daher richtet die Wasserbehörde im Landratsamt Freudenstadt den Appell an die Bevölkerung: "Entnehmen Sie ab sofort kein Wasser mehr aus Bächen und Flüssen!" Sollte die Trockenheit weiter anhalten und sich die Situation in den Gewässern noch weiter verschärfen, wird das Landratsamt Freudenstadt eine Einschränkung des Gemeingebrauchs, bis hin zum Verbot des Gemeingebrauchs, prüfen.