Er soll seine Macht als Bürgermeister missbraucht und dabei die Steuerzahler geschädigt haben: Jetzt bringt die Staatsanwaltschaft den Rathauschef von Spaichingen, Hans Georg Schuhmacher, wohl vor Gericht. Foto: Braungart

Rathauschef soll dafür gesorgt haben, dass Bußgeldbehörde Verfahren gegen ihn einstellt. Privatreisen auf Kosten der Steuerzahler?

Rottweil/Spaichingen - Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den Bürgermeister von Spaichingen (Kreis Tuttlingen), Hans Georg Schuhmacher, erhoben.

Der Rathauschef soll unter anderem dreimal dafür gesorgt haben, dass die städtische Bußgeldbehörde Verfahren wegen Falschparkens und Tempoverstößen gegen ihn einstellt, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Außerdem soll er dreimal auf Kosten der Steuerzahler zu Privatreisen an den Flughafen gefahren sein.

Schuhmacher wollte die Vorwürfe am Freitag nicht kommentieren. Er warte die juristische Aufarbeitung vor Gericht ab, sagte. Früher hatte er betont, die Anschuldigungen seien "völlig aus der Luft gegriffen".

Schuhmacher steht im 12.400 Einwohner großen Spaichingen schon lange in der Kritik. Seit Februar 2013 seien zahlreiche Strafanzeigen gegen den Rathauschef eingegangen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Rund 800 Seiten umfasste die Ermittlungsakte schließlich, wie Schuhmacher selbst einmal sagte.

Während die Staatsanwaltschaft mit den Vorwürfen zunächst sehr diskret umging, suchte der Bürgermeister schon früh die Öffentlichkeit. Am 9. Dezember 2013 organisierte er in der Spaichinger Stadthalle eine Veranstaltung, bei der er die Bürger über seine Sicht der Dinge informieren wollte. Doch ausgerechnet bei diesem Versuch, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen, hat er sich nach Überzeugung der Anklagebehörde erneut strafbar gemacht. Schuhmacher hatte bei einer Versammlung Passagen aus den Ermittlungsakten vorgelesen. Doch diese Akten sind geheim - und wer "wesentliche Teile" daraus öffentlich macht, dem drohen laut Gesetz bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass dieser Straftatbestand bei Schuhmacher erfüllt ist.

Wenn das Landgericht Rottweil die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt, muss sich der Rathauschef wegen Rechtsbeugung in drei Fällen, Untreue in drei Fällen und eines Vergehens der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen verantworten.

Eine Reihe weiterer Vorwürfe, die in den Anzeigen gegen Schuhmacher erhoben wurden, hält die Staatsanwaltschaft hingegen für unbegründet und hat sie deshalb nicht weiterverfolgt.