Dass der 39-Jährige nicht lebenslang ins Gefängnis kommt, hänge auch damit zusammen, dass der gläubige Muslim durch die Fastenvorschriften im Ramadan bei der Tat im Juli vergangenen Jahres stark geschwächt gewesen sei, so das Urteil. Der Angeklagte hatte an jenem heißen Sommertag 14 Stunden lang nichts gegessen und getrunken, sei unterzuckert und dehydriert gewesen. Der Richter betonte, dass das Fasten bei einem gesunden Menschen keinen Einfluss auf das Verhalten gehabt hätte. Der Täter aber ist depressiv.
Auslöser für den Nachbarschaftsstreit sei ein Riss in der Wand gewesen, dann habe sich die Auseinandersetzung immer weiter hochgeschaukelt, so der Vorsitzende Richter. Vor der Tat war es zu einem erneuten Wortgefecht gekommen. Der 39-Jährige habe gedacht, der Nachbar hätte ihn auf türkisch als „Zuhälter“ beschimpft. Nach Auffassung des Gerichts hat diese Ehrverletzung zu einer akuten Belastungssituation für den Mann geführt. Der Hobbyschütze ging gedemütigt zu seinen Waffenschränken, nahm eine halbautomatische Pistole und passende Munition heraus und erschoss seinen 43 Jahre alten Nachbarn aus unmittelbarer Nähe. Er feuerte auf dessen Oberkörper und die Augen, bis das Magazin leer war.
Das Opfer hat nach Auffassung des Gerichts nicht mit dem Angriff rechnen können. Als der Täter auf ihn zukam, habe der Nachbar gedacht, es folge eine verbale Auseinandersetzung - wie schon unzählige Male zuvor. Dass der bis dahin unbescholtene 39-Jährige Mitglied im Schützenverein war und Waffen zu Hause hatte, habe der Nachbar nicht gewusst. Dass der Sportschütze bis zum letzten Moment seine Waffe versteckt gehalten habe, sei besonders heimtückisch gewesen. Im Prozess hat sich der Täter für seine Tat entschuldigt.
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