Der Smart-Fahrer soll den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Tochter mit der Absicht, ihn zu töten, angefahren haben. (Symbolfoto) Foto: Animaflora PicsStock – stock.adobe.com

43-Jähriger soll versucht haben, mutmaßlichen Peiniger seiner Tochter zu überfahren. Prozess startet.

Kreis Rottweil - Die Hauptverhandlung gegen einen 43-jährigen Mann, der unter anderem wegen versuchten Totschlags angeklagt ist, wurde am Montagmorgen eröffnet. Die Tat soll mitten in Rottweil in der Königstraße geschehen sein.

Dort soll der Angeklagte am 13. August vergangenen Jahres mit seinem Smart auf der Linksabbiegerspur kurz vor der Hochbrücktorstraße gestanden haben, als er einen entgegenkommenden Fahrradfahrer als denjenigen erkannte, der einige Monate zuvor seine Tochter vergewaltigt und geschwängert haben soll. Daraufhin hat er laut Anklage auf die Gegenspur gelenkt, um diesen zu überfahren. Dabei soll er den Geschädigten vom Rad gestoßen haben und anschließend aus seinem Wagen gestiegen sein, um diesen zu verprügeln. Der Geschädigte schaffte es jedoch wegzurennen. Der Angeklagte habe diesem nicht folgen können, weil er Sandalen trug. Die Staatsanwaltschaft unterstellte dem Angeklagten das Motiv der Rache. Deshalb musste er sich wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und schwerem Eingriff in den Straßenverkehr verantworten.

Dass der Angeklagte absichtlich auf die Gegenspur gefahren ist, um den Mann dabei mit seinem Smart "zu boxen", wie der 43-Jährige es formulierte, räumte dieser gleich zum Beginn der Verhandlung ein. Auch dass er dem Geschädigten "die Schnauze polieren wollte", gab er zu. Dabei habe er ihn allerdings nicht umbringen wollen, wie er dem Gericht weiter erklärte. Er sei einfach so wütend gewesen, weil der Geschädigte – ebenfalls ein 43-jähriger Mann – seine Tochter unter der Hochbrücke vergewaltigt, dabei geschwängert sowie über Monate hinweg gestalkt habe und Polizei und Justiz aus seiner Sicht nichts dagegen getan hätten.

Der Richter verlas, dass der mutmaßliche Vergewaltiger jedoch in einem separaten Verfahren bereits freigesprochen worden war. Der Angeklagte blieb trotzdem bei seiner Meinung: "Er lief meiner Tochter immer hinterher und wartete sogar vor der Schule auf sie. Ich habe immer gesagt: Das ist nicht richtig. Und sie wollte das auch nicht".

Die Tochter wollte vor Gericht nicht aussagen

Gleich nach seiner Tat habe er bemerkt, dass diese nicht richtig gewesen sei. Ihm sei klar geworden, was dem anderen Mann hätte passieren können: "Ich war schockiert über mich selbst", sagte der Angeklagte aus. Er habe daraufhin die Unfallstelle aufgeräumt und die Polizei gerufen.

Mit im Auto hatte außerdem seine 16-jährige und hochschwangere Tochter – das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer – gesessen. Die Tochter machte am Verhandlungstag von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Alle weiteren Zeugen, die bei der Unfallstelle waren und gehört wurden, berichteten jedoch, dass diese die ganze Zeit völlig apathisch gewesen und nicht aus dem Smart ausgestiegen sei.

Jedoch waren die Aussagen teilweise sehr gegensätzlich: Ein Mann, der mit seiner Mutter auf der Hochbrücktorstraße in seinem Auto dem geschädigten Radfahrer hinterher gefahren und den Unfall gesehen haben soll, sagte aus, dass der Smartfahrer eine ganze Weile auf der Linksabbiegerspur gestanden und dann plötzlich im 90-Grad-Winkel nach links gezogen haben soll, als der Radfahrer in seiner Nähe war. Diese Aussage konnte auch von einem Kriminaloberkommissar gestützt werden: Die Auswertung der Ampelbilder zeigte, dass der Smartfahrer noch zwölf Sekunden vor der Lichtschaltanlage stand, als diese bereits grün war.

Die beifahrende Mutter hat dies anders wahrgenommen. Sie könne sich nicht mehr genau daran erinnern. Sie gab an, dass der Smart an einer völlig anderen Stelle zum Stehen kam, als bisher von den Juristen angenommen. Weil der Angeklagte jedoch die Unfallstelle aufgeräumt hatte, war es ohnehin für diese schwer, den genauen Unfallhergang im Nachhinein zu konstruieren. Ein technischer Sachverständiger versuchte, Licht in die Sache zu bringen, jedoch konnte auch dieser nur verschiedene Szenarien beleuchten, weil er von unterschiedlichen Unfallstandorten ausgehen musste. Zugute halten konnte er dem Angeklagten aber, dass dieser definitiv gebremst haben musste, bevor er den Radfahrer traf, da er anderenfalls mit seinem Smart in das anliegende Geschäft gefahren wäre. Der Sachverständige betonte außerdem, dass der Smart als Waffe nicht zu unterschätzen sei, auch wenn es sich dabei um ein kleines Auto handle. Der Angeklagte hätte den Radfahrer trotzdem problemlos überfahren und dabei tödlich verletzen können.

Für die Verhandlung sind noch zwei weitere Tage angesetzt: Mittwoch, 26., und Freitag, 28. Juni. Dann sollen noch weitere Zeugen sowie ein psychologischer und ein rechtsmedizinischer Sachverständiger gehört werden. So will das Gericht besser nachvollziehen und bewerten können, ob es sich bei der Tat um einen versuchten Totschlag gehandelt hat oder nicht.