Straßenmeistereien des Landkreises sehen sich gut gerüstet für winterliche Straßenverhältnisse. Foto: dpa

Salzlager gefüllt. Insgesamt 588 Straßenkilometer zu bewältigen. 20 Fahrzeuge stehen zur Verfügung.

Kreis Rottweil - Die beiden Einrichtungen sind für das gesamte klassifizierte Straßennetz im Landkreis Rottweil (insgesamt 588 Kilometer auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) zuständig. Der Winterdienst auf diesem Netz werde mit landkreiseigenen Unimogs und Lastkraftwagen sowie mit vertraglich gebundenen Lohnunternehmern abgewickelt, es stünden dabei 20 Fahrzeuge zur Verfügung, sagt Marco Wörner vom Straßenbauamt in Rottweil.

Der Winterdienst in den Ortsdurchfahrten obliegt gemäß dem Straßengesetz Baden-Württemberg den jeweiligen Gemeinden und Städten. Diese werden nach Möglichkeit durch die Räum- und Streufahrzeuge der Straßenmeistereien unterstützt. Die Aufgaben des Winterdienstes werden in Schichtarbeit geleistet.

Die Winterdienstschichten beginnen morgens um 3 Uhr und enden gegen 22 Uhr. Bei starkem und anhaltendem Schneefall werden die Schichtzeiten ausgedehnt.

Der Umfang des Winterdienstes orientiere sich am Anforderungsniveau des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, erklärt Wörner. Beim Anforderungsniveau sei neben der Grobunterscheidung nach Bundes-, Landes- und Kreisstraßen die Dringlichkeitsstufe des Einsatzes nach Funktion, Verkehrsbelastung und örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen.

In der Regel sei die Befahrbarkeit werktags von 6 bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 22 Uhr zu gewährleisten. Die »Befahrbarkeit« schließe ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden müsse. Dies ist auch nochmals als Hinweis an jene zu verstehen, die heutzutage für die Fahrt mit ihrem »Heilix Blechle« bei jeder Wetterlage von einer bedingungslosen Schwarzdecke-Gewährleistung durch die Räumdienste auszugehen scheinen. Räum- und Streufahrzeuge könnten nicht gleichzeitig an allen Stellen des Landkreises sein.

»Dass Fahrzeuge wintertauglich (Winterreifen sind Pflicht) ausgerüstet sind, die Autofahrer Gefahrensituationen erkennen und ihre Geschwindigkeit den jeweiligen Straßenverhältnissen anpassen«, müsste eigentlich als Selbstverständlichkeit gelten. Die Erfahrung zeige aber, dass man nicht oft genug darauf hinweisen könne, wird auch bei der Polizei betont. Ebenso sollten Autofahrer verinnerlichen: Glatte Straßen sollten auch nach Streueinsätzen nicht ausgeschlossen werden.