Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell mit der Suche nach einer neuen Stelle beginnen. Foto: Berg

Arbeitsagentur empfiehlt nach Kündigung zügige Kontakt-Aufnahme. Möglichkeiten sind größer.

Kreis Rottweil - Wer früh handelt, hat gute Chancen nach einer Kündigung direkt eine neue Stelle zu finden, meint die Agentur für Arbeit Rottweil/Villingen-Schwenningen.

Von einer Job-to-Job-Vermittlung spricht man, wenn Arbeitnehmer nahtlos von einem Beschäftigungsverhältnis in ein anderes vermittelt werden. Dabei wird die Aktionszeit – der Zeitraum vom Erhalt der Kündigung bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit –- intensiv zur Suche und Vermittlung in eine neue Beschäftigung genutzt.

Auf diesen erfolgversprechenden Vermittlungsansatz will die Agentur für Arbeit Rottweil/Villingen-Schwenningen aufmerksam machen und um Mitwirkung der Betroffenen und Firmen werben. Die steigende Arbeitskräftenachfrage und der erhöhte Fachkräftebedarf in verschiedenen Branchen ermögliche immer häufiger die Unterbreitung frühzeitiger und neuer Beschäftigungsangebote, heißt es in einer Mitteilung. Dadurch steigen die Chancen der noch beschäftigten Agentur-Kunden, von vornherein die drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder eine solche möglichst kurz zu halten.

"Im Rahmen der Job-to-Job Vermittlung kümmern sich unsere Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler speziell um Arbeitsuchende, deren Beschäftigungsverhältnis noch besteht, die aber bereits eine Kündigung erhalten haben und bei der Agentur gemeldet sind", sagt Erika Faust, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rottweil/Villingen-Schwenningen. Dadurch könnten bereits Bewerbungsaktivitäten eingeleitet, Beratungsgespräche geführt und neue Stellenangebote vorgeschlagen werden. "Außerdem zeigt die Erfahrung, dass die Einstellungschancen für Bewerber, die aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis kommen, größer sind." Je früher die Vermittlungsfachkräfte der Agentur tätig werden könnten, umso größer seien die Chancen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Dies sind ihrer Meinung nach wichtige Gründe, rechtzeitig einen Termin bei der Vermittlungsfachkraft zu vereinbaren – am besten direkt nach der Arbeitsuchendmeldung, empfiehlt Faust.

Diese Arbeitsuchendmeldung muss laut gesetzlicher Bestimmungen spätestens drei Monate vor Beendigung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses geschehen. Dies gilt auch für befristete Beschäftigungsverhältnisse. Beträgt der Zeitraum zwischen der Kündigung und dem Ende des Arbeits- oder überbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, ist die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts erforderlich. Die Meldung kann telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800/4 55 55 00, persönlich oder online erfolgen.

Bei der Online-Arbeitsuchend-Meldung können Betroffene unter www.arbeitsagentur.de/eservice gleich ihre Daten und ihren Lebenslauf eingeben. Das biete Transparenz über die eigenen Daten, Sicherheit und eine gute Grundlage für das Erstgespräch.

Arbeitgeber sollen laut Gesetz Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig unter anderem über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur frühzeitigen Meldung bei der Agentur für Arbeit informieren und sie hierzu freistellen. Kommt es in der Aktionszeit zu keinem Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft, ist spätestens bei Eintritt der Arbeitslosigkeit der persönliche Kontakt zur "Arbeitslos-Meldung" aus gesetzlichen Gründen jedoch unumgänglich.