Auf Briefköpfen, die vortäuschen sollen, von Behörden zu stammen, versuchen windige Geschäftemacher sich ins Spiel für eine lukrative Abzocke zu bringen. Foto: pixabay, Montage: Obergfell

Betrüger arbeiten mit irreführender Etikette. Eintrag in nutzloses Onlineregister als Leistung.

Kreis Rottweil - Laut IHK versuchen derzeit unseriöse Geschäftemacher wieder verstärkt, mit betrügerischen Angeboten Betriebe in der Region abzuzocken.

Die Masche basiert dabei grundsätzlich stets auf dem gleichen Prinzip: Es werden Schreiben an Unternehmen versandt, die auf den ersten Blick so wirken, als ob sie von einer staatlichen Behörde versandt worden seien, um einen Informationsabgleich zu ermöglichen. Tatsächlich stellten sie aber ein verstecktes Vertragsangebot dar, bei Rücksendung würden die Betrüger für gewöhnlich hohe Forderungen geltend machen. Als "Leistung" gibt es einen Eintrag in ein wegen seiner Unbekanntheit völlig nutzloses Onlineregister.

"Wir raten den Empfängern solcher Schreiben, diese umgehend zu entsorgen. Sofern man das Formular ausgefüllt zurückgesandt hat, auf keinen Fall eingehende Rechnungen bezahlen. Es gibt gute Möglichkeiten, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten und die Forderungen der Betrüger erfolgreich abzuwehren", sagt Robert Dorsel, Rechtsreferent bei der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg.

Eine dieser dubiosen Adresskarteien arbeite sogar mit lokalen Ortsnamen: Die Europe Reg Services Ltd. mit Sitz in Malta betreibe unter anderem die Internetseite Brigachtal.Gewerbe-Meldung.de und versende mit einem entsprechenden Briefkopf Schreiben an lokale Unternehmen.

"Durch die Verwendung eines an den Bundesadler erinnernden Symbols und sonstige für Behördenschreiben typische Gestaltungselemente wird gezielt eine hoheitliche Befugnis suggeriert, während gleichzeitig die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot auf Abschluss eines mit hohen Kosten verbundenen Vertrags handelt, gezielt im Kleingedruckten versteckt wird. Gleichzeitig wird durch eine knappe Rücksendefrist versucht, Unternehmen zur Eile zu treiben, um zu verhindern, dass sie die eigentliche Natur des Schreibens erkennen. Mit dem Versenden dieser Schreiben begehen die Absender nicht nur gewerbsmäßigen Betrug, sondern verwenden auch unbefugt ein dem Bundesadler zum Verwechseln ähnlich aussehendes Symbol", heißt es in einer Erklärung der IHK.

Eine Strafanzeige wurde bereits gestellt, Betroffene sollten sich an Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden, um den eigenen Fall zur Anzeige zu bringen, empfiehlt die Kammer.

Weitere Informationen: erteilt IHK-Rechtsreferent Robert Dorsel, Telefon: 07721/92 21 93, Fax: 07721/ 9 22 91 39; E-Mail: dorsel@vs.ihk.de.