Auf diesem Spielplatz hatte der 15-Jährige auf sein Opfer eingestochen. Trauernde stellten anschließend Kerzen auf. Foto: dpa

Urteil zu tödlicher Messerattacke am 26. Dezember 2012 in Vöhringen. Gericht: Strafvollzug auch Chance zur Integration.

Rottweil - Es begann als alltäglicher Streit unter Teenagern – doch am Ende war einer der beiden Jungen tot. Weil er einen 17-Jährigen erstochen hat, kommt ein 15-jähriger Junge nun für sechs Jahre ins Jugend-Gefängnis. Die Richter am Rottweiler Landgericht verurteilten ihn gestern wegen Totschlags.

Der Angeklagte hat dem Urteil zufolge so oft und so heftig zugestochen, dass er den Tod seines Kontrahenten zumindest billigend in Kauf genommen habe, sagte ein Gerichtssprecher. Der Prozess hatte – wie bei Minderjährigen üblich – hinter verschlossenen Türen stattgefunden.

Die beiden Jugendlichen lagen wohl schon seit Langem im Clinch. Es ging vor allem um typische Teenager-Themen: um ein Mädchen, um ein Handy und um einen vergleichsweise harmlosen Einbruch, an dem beide beteiligt gewesen sein sollen.

Am zweiten Weihnachtstag 2012 trafen sie sich auf einem Spielplatz in Vöhringen (Kreis Rottweil) und wollten alles klären. Was dann dort passierte, haben die Richter aus den Aussagen von 30 Zeugen und aus den Erkenntnissen des Gerichtsmediziners zu rekonstruieren versucht.

Der 15-Jährige selbst hat vor Gericht kein Wort zu der Tat gesagt. Bei der Polizei hatte er zuvor allerdings betont, er habe den Tod seines Kontrahenten nicht gewollt. In ihrem Urteil gehen die Richter davon aus, dass der 17-Jährige begonnen und dem Jüngeren einen leichten Faustschlag versetzt hat. Dann eskalierte die Auseinandersetzung immer weiter. Allerdings hatte sich der 15-Jährige für diesen Fall bewaffnet: In seiner Jackentasche steckte ein Klappmesser, dass er nach Überzeugung der Richter so vorbereitet hatte, dass er es blitzschnell öffnen und zustechen konnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb, die Nebenklage zehn Jahre Haft gefordert

So geschah es dann auch. Der Rechtsmediziner berichtete von mehreren mit erheblicher Wucht geführten Stichen am Oberkörper, am Hals und am Kopf. Die Verletzungen waren so schwer, dass auch ein herbeigerufener Notarzt nicht verhindern konnte, dass der 17-Jährige verblutete.

Die Jugendstrafe von sechs Jahren sei so bemessen, dass der 15-Jährige im Strafvollzug die Chance habe, eine Berufsausbildung zu machen und abzuschließen, teilte das Gericht mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte sogar achteinhalb Jahre Haft gefordert, die Nebenklage die Höchststrafe von zehn Jahren. Doch die Richter folgten dem Plädoyer der Verteidiger. Der 15-Jährige sei schließlich noch sehr jung. Außerdem spreche er auf die pädagogischen Angebote im der Jugendhilfe im Moment gut an.