Fährte lässt qualvollen Tod im Revier Hardt in Rottweil-Neukirch nachvollziehen. Halter müssen Tiere unter Kontrolle haben.

Kreis Rottweil - Aus gegebenem Anlass erinnern die Jäger daran, dass Hunde im Wald besser angeleint sein sollten.

Vergangene Woche hatten Spaziergänger im Revier Hardt in Neukirch ein verendetes Reh mit Kitz gefunden und darauf den Jagdpächter informiert.

Der Jagdpächter fand die Kadaver in der Nähe des Wasserreservoirs und konnte anhand der Fährten deren qualvollen Tod nachvollziehen. Demnach wollte die Rehgeiß in der Dickung des Hochwaldbestandes ein Kitz gebären, als sie von einem streuenden Hund gestört worden sein muss. Die Geiß flüchtete deshalb instinktiv sofort.

Der Jagdpächter stellte schwere Bisswunden an der hinteren linken Keule der Rehgeiß fest. Das Tier muss dann aufgrund der Aufregung und des Blutverlustes in der Nähe des Waldweges zusammengebrochen und verendet sein. Das Kitz steckte noch zur Hälfte im Geburtskanal und war ebenfalls verendet.

Es war nicht das erste Mal, dass ein Reh von einem frei laufenden Hund gerissen wurde. Mitte Februar vergangenen Jahres war ein Tier in der Nähe des Dietinger Wildschweingeheges schwer verletzt worden und musste von seinem Leiden erlöst werden. Und auch aus einem Bösinger Revier gab es bereits einen entsprechenden Bericht.

Immer wieder hat die Kreisjägervereinigung deshalb darauf aufmerksam gemacht, dass Hunde im oder am Wald an der Leine geführt werden sollen. Selbst wenn Hunde nicht jagen, sondern nur spielen wollten, bedeute dies für das Wild wie auch für Menschen eine Gefahr. Wildtiere könnten nicht zwischen gefährlichen und harmlosen Hunden unterscheiden und fliehen deshalb instinktiv. Solche panikartigen Fluchten könnten in Zäunen enden, in denen sich die Tiere verletzen – oder auch auf der Straße vor einem Auto. So könne ein hetzender Hund auch Menschenleben gefährden.

Gerade jetzt Ende Mai, Anfang Juni kommen die Kitze zur Welt. Deshalb bekommt das Landesjagdgesetz – wie der aktuelle, traurige Fall zeigt – eine besondere Bedeutung. Darin heißt es, dass Hunde verlässlich im Einwirkungsbereich des Halters bleiben müssen.

Der Hundehalter muss also seinen Vierbeiner noch kontrollieren können. Das könne bei gut ausgebildeten Hunden auch ohne Leine sein. Leinenpflicht gelte nicht generell, könne aber in Naturschutzgebieten, Parks oder in von der Gemeinde ausgewiesenen Flächen verordnet sein.