Ein 38-Jähriger verpasste dem 34-Jährigen Faustschläge gegen den Kopf. (Symbolfoto) Foto: Hopp

Erpressung oder Nötigung? Männer Trio zwingt "Prospect" auch zum Geld abheben.

Kreis Rottweil - Wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung sitzen drei Mitglieder eines Rockerclubs aus dem Kreis Rottweil in einer Schöffensitzung beim Amtsgericht auf der Anklagebank.

Laut Anklageschrift sollen die drei mutmaßlichen Täter – 38, 25 und 27 Jahre alt – Mitte Juni 2015 den "Prospect" ihres Clubs, sozusagen den Lehrling, geschlagen haben, nachdem er einen Geldbetrag um die 1000 Euro nicht bezahlen konnte. Laut Anklage sei das Geld als Strafe dafür gedacht gewesen, dass der "Prospect" seine Clubjacke verloren hatte.

Die Verhandlung ist zäh, der 34-jährige Geschädigte und der Angeklagte, der als Einziger der drei eine Aussage machte, verheddern sich teilweise in Widersprüche, vieles bleibt im Unklaren. Stichhaltige Beweise hingegen lieferten die Überwachungskamera aus dem Clubheim und Whatsapp-Chatverläufe, die auf den Handys der Angeklagten gefunden wurden.

Doch was genau ist nun geschehen am Tattag im Juni 2015 in dem Clubheim? Einer der drei Angeklagten, der 38-Jährige aus dem Kreis Tuttlingen, der als Drahtzieher der Aktion gilt, erklärt ausführlich die Strukturen des Rockerclubs. Dieser folge einer strengen Hierarchie mit vielen Regeln. Er sei wie eine Art Bruderschaft, jeder helfe jedem, dabei basiere viel auf Respekt und Vertrauen.

Der "Prospect" war zum Zeitpunkt der Tat bereits seit einigen Monaten Mitglied in einem unteren Rang bei der Rockerbande. Er steckte in finanziellen Schwierigkeiten und hatte auch privat mit einigem zu kämpfen. Clubmitglieder haben ihm immer wieder geholfen, er durfte sogar im Clubhaus wohnen. Jedoch hielt er sich laut dem 38-jährigen Angeklagten nicht immer an die Regeln und verursachte Ärger.

Teure Bestellung

Den Angaben des 38-jährigen Rockers nach handle es sich bei dem geforderten Betrag um die 1000 Euro um Zahlungsrückstände beim Mitgliedsbeitrag sowie Kosten für die Anschaffung der Clubjacke. Zwar stimme es, dass bei deren Verlust clubintern eine Geldstrafe verhängt werde, doch darum sei es bei dem Geld nicht gegangen. Das hätte der Club erst beschließen müssen.

Am Tattag also, habe er den 34-Jährigen mit ins Clubhaus genommen. Dort entdeckte er einen Abholschein für ein Paket, das aus dem Zollernalbkreis an den Geschädigten gerichtet war. Er habe sich einen teuren Apple-Computer bestellt und das, obwohl er nach eigenen Angaben kein Geld hatte.

Der 38-Jährige sah das als Vertrauensbruch an und verpasste dem 34-Jährigen Faustschläge gegen den Kopf – alles gut sichtbar auf dem Videomaterial. Das Material belegt auch, dass es am besagten Tag nur diese Faustschläge vom 38-Jährigen gab und nicht, wie der Geschädigte angab, von allen drei Angeklagten nacheinander. Als Nachweis, dass er wirklich kein Geld hatte, durchsuchten die Vereinskameraden seinen Rucksack und Koffer. Der Geschädigte gibt an, sich bedroht gefühlt zu haben, er wusste, wenn er den Forderungen nicht nachkomme, sei er in Gefahr.

Um weiter zu prüfen, dass der Geschädigte wirklich kein Geld hatte, gingen der 25-jährige und der 27-jährige Angeklagte mit dem Geschädigten zur Bank. Sie nahmen ihm seine EC-Karte ab und er sollte seine PIN verraten. Geld wurde allerdings keines abgehoben, weil das Konto nicht ausreichend gedeckt war. Ob sie im Falle eines gedeckten Kontos das Geld an sich genommen hätten oder ob sie nur nachschauen wollten, bleibt unbeantwortet. Ebenfalls am Ende offen bleibt, ob die Rocker tatsächlich einen Anspruch auf das Geld hatten – ob es sich bei dem Betrag um Mitgliedsbeiträge und die Kosten für die Clubjacke handelte oder doch um eine ungerechtfertigte Forderung.

Bei Trio ist nichts zu holen

Außerdem soll der 25-jährige Angeklagte den "Prospect" acht Tage nach dem Tattag geschlagen haben. Dieser wohnte damals im Clubhaus. Nach der Auseinandersetzung sei der Geschädigte nach eigenen Angaben aus dem Clubhaus geflüchtet und habe seither keinen Kontakt mehr zu Clubmitgliedern gehabt. Der 25-Jährige, der zwischenzeitlich ebenfalls nicht mehr Mitglied der Rockerbande ist, äußert sich zu den ihm zur Last gelegten Vorwürfen nicht.

Dem Geschädigten fällt es schwer, vor Gericht zu reden, er wirkt verängstigt und psychisch labil. Seinen Angaben nach kann er sich an vieles nicht mehr so genau erinnern.

Bevor weitere Zeugen vernommen werden können – die meisten von ihnen Clubmitglieder – erörterten die Richterin, die Schöffen und der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Rechtslage und gaben eine vorläufige Einschätzung ab.

Der Staatsanwalt merkte an, dass eine räuberische Erpressung nicht nachgewiesen werden könne und somit vielmehr Nötigung mit Körperverletzung im Raum stehe. Da zwei der Angeklagten bisher keine Vorstrafen haben und sich die Geschichte irgendwie im Kreis zu drehen scheint, beantragte er die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen.

Nach einem Blick auf die persönlichen Verhältnisse des Trios auf der Anklagebank wird klar, dass eine Geldstrafe keinen Sinn ergeben würde. So werden dem 38-Jährigen wegen Nötigung und Körperverletzung 150 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt, der 25-Jährige bekommt wegen Körperverletzung 120 Stunden, der 27-Jährige 80 Stunden wegen Nötigung. Zudem müssen sich die Angeklagten vor den Augen der Richterin bei ihrem Opfer nicht nur entschuldigen, sondern auch erklären, dass sie ihn nie mehr kontaktieren werden. Sonst wird das Verfahren wieder aufgenommen.