Leidendes Geschöpf: Ein Mann aus einer Kreisgemeinde hat eins seiner Pferde grob vernachlässigt. (Symbolfoto) Foto: Modfos/ Shutterstock

67-Jähriger wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetz vor Gericht. Huf letztlich mit Fuchsschwanz zurückgesägt.

Kreis Rottweil - Monatelang wurde ein Pferd von seinem Besitzer nicht richtig gepflegt und vernachlässigt. Veterinäramt und Polizei fanden es in jämmerlichem Zustand vor. Jetzt stand der 67-Jährige Halter vor Gericht – und verstand die ganze Aufregung nicht recht.

Elf Pferde hat der Angeklagte, alle scheinen den Zeugenaussagen gestern vor dem Amtsgericht Rottweil zufolge nicht im gepflegtesten Zustand zu sein, eins aber hat es besonders schlimm erwischt. Es wurde bei einer Kontrolle im Februar – jemand hatte den Mann angezeigt – apathisch und verdreckt aufgefunden. Laut Anklageschrift und den Aussagen der Polizei war ein Huf des Tieres wegen fehlender Pflege bis auf 25 Zentimeter ausgewachsen, aufgespalten und entzündet. »Der Huf war völlig deformiert, das Tier litt unter großen Schmerzen und bewegte sich kaum«, so ein Polizeibeamter in seiner Zeugenaussage. Das Veterinäramt hatte die Polizei zur Unterstützung angefordert, da »Schwierigkeiten« mit dem Pferdehalter nicht auszuschließen gewesen seien.

Pferdebesitzer zeigt vor Gericht keine Einsicht

Dieser sei denn auch bei der Kontrolle sehr ungehalten gewesen, berichtete der Polizist. Auf das Pferd angesprochen habe der 67-Jährige erklärt, dass der Huf demnächst gerichtet werden solle. Letztlich habe er sich aufgebracht einen Fuchsschwanz gegriffen und vom Huf rund fünf Zentimeter abgesägt.

Der Pferdebesitzer zeigte sich auch vor Gericht recht rustikal und völlig uneinsichtig. Deshalb hatte er auch Einspruch gegen den über ihn verhängten Strafbefehl eingelegt, weshalb verhandelt werden musste. Die Staatsanwaltschaft legte ihm zudem in einem weiteren Anklagepunkt »vorsätzlich unerlaubten Umgang mit Abfällen« zur Last. Der Mann hatte demnach rund 160 Kubikmeter Pferdemist einfach auf dem Grundstück ausgebracht, obwohl er davon ausgehen musste, so die Staatsanwaltschaft, dass Gülle und Sickersäfte in den nahegelegenen Bach und das Grundwasser gelangen könnte. 50 Zentimeter hoch, so die Schätzung der Polizei, stand der Mist, als die Beamten das Grundstück kontrollierten.

Der Angeklagte bewertete die Sache freilich anders. Weil der Mist zuvor schon »acht bis zehn Jahre« gelagert worden sei, sei das Ganze inzwischen »reiner Boden«. Ein Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass das Sickerwasser, aus dem Proben genommen worden waren, durchaus belastet war. Durch die vergleichsweise geringen Werte habe in diesem Fall aber »keine akute Gefährdung« des Gewässers bestanden. Das Verfahren in diesem Anklagepunkt wurde mit Blick auf einen weiteren Strafbefehl gegen den 67-Jährigen und die zu erwartende Strafe aus dem zweiten Punkt eingestellt.

Um vernachlässigte Stute steht es nicht gut

In Bezug auf das vernachlässigte Pferd ließ sich die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Rechtsreferendarin Priesterbach, auf keine Einigung mit der Gegenseite ein. Nicht zuletzt hatte auch ein Bekannter des Angeklagten, selbst Halter von 20 Pferden, bestätigt, dass das Tier ziemlich gelitten haben muss. »Wie lange dauert es, bis ein Huf so weit herausgewachsen ist«, wollte Richterin Wiest von dem Pferdekenner wissen. »Fünf bis sechs Monate«, schätzte dieser. Solange hatte das Tier demnach keine Pflege erhalten. Die Bilder vom zurückgesägten Huf kommentierte der Bekannte mit einem Kopfschütteln: »Ohje.« Er selbst hätte den deformierten Huf vorsichtig Stück für Stück abgeraspelt und wollte dem Angeklagten auch schonmal dabei helfen, aber irgendwie habe es »nie gepasst«.

Warum er seiner Stute nicht vorher geholfen habe, konnte der Angeklagte nicht recht erklären. »Wahrscheinlich hatte ich keine Zeit.« Gerade an dem Tag, an dem die Kontrolleure kamen, wollte er aber den Huf endlich »richten« und habe deshalb das Pferd bereits betäubt. Nur deshalb habe es so apathisch gewirkt. »Das war ein wildes Tier, das hätte um sich geschlagen.« Einen Termin mit einem Hufschmied habe es nie gegeben, so der Mann auf Nachfrage der Richterin. »Ich hab 35 Jahre Erfahrung mit Pferden, ich mach das selber«, polterte er.

Letztlich aber zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück und akzeptierte den Strafbefehl. 90 Tagessätze zu je zehn Euro muss er für den Verstoß bezahlen. Er bekommt rund 450 Euro Rente und hat sonst keine Einkünfte. Auf die Frage der Richterin, wie es nun mit den Pferden weitergehen solle, meinte er. »Immer diese Anzeigen, ich hör jetzt auf.«

Die vernachlässigte Stute hat inzwischen der Bekannte des Angeklagten zu sich in seinen Stall genommen. Sie muss weiter schmerzstillende Mittel bekommen und hat Hufkrebs. Es steht nicht gut um sie.