Wegen ihren Suchterkrankungen werden die beiden Angeklagten in einer Entziehungsanstalt untergebracht. (Symbolfoto) Foto: zinkevych/Fotolia.com

Täter zu fünf Jahren Haft verurteilt. Alkohol und Drogen im Spiel. Unterbringung in Entziehungsanstalt.

Kreis Rottweil - Auf das eine Opfer wurde brutal eingetreten, als es hilflos am Boden lag. Das andere Opfer wurde mit Schlägen, Tritten und Würgen übel zugerichtet. Dafür haben zwei Angeklagte nun jeweils fünf Jahre Freiheitsstrafe bekommen.

"Das ist Ihre letzte Chance" – mit diesen Worten wendete sich Vorsitzender Richter Daniel Scholze am Montag an die Hauptangeklagten. Ein klarer Appell an den 28- und an den 29-Jährigen. Die Große Jugendkammer am Landgericht Rottweil gebe den Straffälligen mit dem Urteil nun alle Zukunftsperspektiven an die Hand. Jetzt läge es an den Verurteilten, mitzuarbeiten, meinte Scholze. So ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte diese Maßregel für eine Dauer von 24 Monaten wegen der Suchterkrankung der beiden empfohlen.

Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer "unheilbaren Beziehung" der beiden Hauptangeklagten. Diese sei vor allem durch das Zusammenziehen in eine gemeinsame Wohnung 2014 schlimmer geworden. Die Männer hätten danach den ganzen Tag mit Alkoholkonsum und auch der Einnahme von anderen Drogen verbracht.

Der Richter meinte, es sei bei dem 28-Jährigen besonders auffällig, dass dieser bereits als Kind angefangen hätte zu trinken. Seine Alkoholkarriere begann mit nur zwölf Jahren. Die Suchterkrankung habe sich dann durch das Leben des Mannes gezogen, er sei aus dem Teufelskreis nicht mehr rausgekommen.

Der 29-Jährige sei indes schon im Kindergarten verhaltensauffällig gewesen und bereits 2008 zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Nach der Haft sei es ihm nicht gelungen, sich eine gefestigte Situation zu schaffen. Scholze meinte zudem, es bestehe bei dem Schuldigen der dringende Verdacht einer beginnenden Persönlichkeitsstörung.

Der Fall ist eindeutig

"Die Taten wären sicher nicht so abgelaufen, gäbe es ihre Suchterkrankung nicht", sagte der Richter. Es gebe selten eindeutigere Fälle. Die Taten der beiden schilderte er als "brutal", "übel" und "hinterlistig". Und das, obwohl sie zu jedem Zeitpunkt schuldfähig gewesen seien. Es seien keine relevanten Einschränkungen festgestellt worden. Die beiden seien einsichts- und steuerungsfähig gewesen.

Zu Gunsten der Täter spreche aber, dass sie geständig seien und sich bei den Opfern entschuldigt hätten. Die jungen Männer hatten vor der Urteilsbegründung Reue gezeigt. Der 29-Jährige erklärte, er habe sich durch den Drogenkonsum selbst aus den Augen verloren. Der 28-Jährige meinte, es tue ihm sehr leid, wie das alles gelaufen sei. Auf den Urteilsspruch reagierten sie erleichtert.

Rückblick: Die Täter hatten im November 2015 einen 20-Jährigen in seiner Wohnung in Oberndorf brutal zusammengeschlagen. Ohne eine Ankündigung oder Erklärung, das Opfer hatte gedacht, es wäre mit den Männern befreundet. Auch als der 20-Jährige am Boden lag, hörten die Täter nicht auf. Hintergrund soll sein, dass sich das Opfer der Ex-Freundin von einem der Angeklagten genähert hatte. Das Opfer hatte drei, vier Monate mit den Verletzungen zu kämpfen und konnte 2015 nicht mehr arbeiten.

Im Juni 2016 folgte die zweite schwere Tat. Das ebenfalls 20-jährige Opfer – das von den Tätern beschuldigt wurde, Bargeld und Ecstasy von ihnen gestohlen zu haben – wurde zum E-Werk am Sulzer Neckarufer gelockt. Dann folgte die "Abreibung": Schläge, Tritte, Würgen mit einem Handykabel. Nur wenige Minuten dauerte es, bis der 20-Jährige übel zugerichtet war. Die Szene wurde von einem Mitläufer gefilmt.

Neben den schweren Körperverletzungen wurden der 28- und der 29-Jährige auch für die Abgabe von Drogen an Minderjährige sowie der versuchten Nötigung verurteilt. Zu Beginn des Prozesses waren fünf Männer angeklagt gewesen. Das Verfahren gegen zwei wurde jedoch eingestellt, der dritte Mitläufer wurde von dem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.