Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld finden sich auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Foto: New Africa/stock.adobe.com

Auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit informieren und Antrag stellen.

Kreis Rottweil - Manche Unternehmen überlegen angesichts der gebremsten Konjunktur, Kurzarbeit anzuzeigen. Ihnen steht die Bundesagentur für Arbeit unterstützend zur Seite – unter anderem mit ihrem Online-Angebot. Darauf weist jetzt die Agentur für Arbeit Rottweil-Villingen-Schwenningen hin.

Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit finden Arbeitgeber ausführliche Informationen rund um das Thema Kurzarbeitergeld – etwa zu den Formen konjunkturelles, saisonales und Transfer-Kurzarbeitergeld.

Merkblätter und Videos zeigen Voraussetzungen für die Anzeige

In Merkblättern sowie in Videos wird außerdem erklärt, welche Voraussetzungen für die Anzeige von Kurzarbeitergeld erfüllt werden müssen und wie das Verfahren aussieht.

Die erforderlichen Unterlagen können als PDF-Datei heruntergeladen werden. Mittlerweile können Arbeitgeber Kurzarbeitergeld auch online anzeigen und beantragen.

Betriebe und Unternehmen mit externer Lohnabrechnung und entsprechender Software können die Antragsformulare wie bisher erstellen, unterschreiben und anschließend einstellen.

Für Betriebe ohne externe Lohnabrechnung gibt es auf der Homepage die Möglichkeit, über einzelne Fragen die Vordrucke direkt elektronisch auszufüllen und sich dabei auch über Hintergründe und Verfahren zu informieren. Sie drucken dann die ausgefüllten Antragsformulare aus und unterschreiben sie.

Elektronische Dokumente werden schneller bearbeitet

Anschließend werden die Anträge eingescannt und eingestellt. Ein Vorteil des Online-Verfahrens: Elektronisch zur Verfügung gestellte Dokumente können in der Regel deutlich schneller bearbeitet werden als über den Postweg abgeschickte oder persönlich abgegebene Unterlagen.

Betriebe und Unternehmen, die bisher keinen Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit hatten, werden im Rahmen des Registrierungsprozesses zur telefonischen Verifizierung aufgefordert. Selbstverständlich stehen die bisherigen Ansprechpartner und Wege unverändert zur Verfügung.

Weitere Informationen: rottweil-villingen-schwenningen.pressemarketing@arbeitsagentur.de und www.arbeitsagentur.de