Der Angeklagte wird in den Gerichtssaal geführt. Foto: Schulz

Tödlicher Nachbarschaftsstreit: Prozess gegen 39-Jährigen am Landgericht Rottweil eröffnet. Angeklagter erinnert sich nicht.

Kreis Rottweil - Der Riss des Erinnerungsfilms dauert wenige Minuten. Vielleicht sind es fünf, möglicherweise auch zehn. Es sind die entscheidenden. Der Aussetzer beginnt in jenem Moment, als der damals 38-Jährige, von Geräuschen geweckt, ans Fenster tritt, vom 43-jährigen Nachbarn anscheinend aufs Übelste beleidigt wird, ausrastet und dann offensichtlich roboterhaft losgeht, bis zu jenem Augenblick, wo er ins Haus zurückkehrt und seiner Frau offenbart: "Nachbar tot."

Der Erste Staatsanwalt Frank Grundke hält dem Angeklagten vor, was er in diesen Minuten in dem Dorf Wilflingen, dem Ortsteil der Gemeinde Wellendingen, im Juli vergangenen Jahres verbrochen haben soll.

Es ist gegen 18 Uhr. Vom Schlafzimmer aus geht der Mann – er ist Sportschütze – ins Dachgeschoss, holt eine Pistole aus dem Tresor, Kaliber neun Millimeter. In einem anderen Zimmer befinden sich in einer abgeschlossenen Kassette die Patronen. Er lädt die Waffe. In "Tötungsabsicht", so Grundke, begibt er sich in den Garten.

Ein Maschendrahtzaun trennt die beiden Kontrahenten. Es kommt wohl erneut zu einer Beleidigung – der Nachbar beschimpft seinen Gegenüber wiederholt als "Zuhälter". Daraufhin schießt dieser. Zweimal. Eine Kugel trifft den Nachbarn in die Hüfte. Dieser flieht in sein Haus, der Schütze hinterher. In einem Küchenraum fallen zwei weitere Schüsse, sie treffen das Opfer in die Lende und die linke Brusthälfte. Als der Getroffene am Boden liegt, drückt der Schütze aus einer Entfernung von ein bis zwei Metern weitere Male ab. Insgesamt fünf Kugeln sind tödlich. Hanspeter Wilhelm hat keine Chance, er stirbt noch am Tatort.

Für diese Tat muss sich der inzwischen 39-Jährige seit gestern Morgen vor der Ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil verantworten. Während die Staatsanwaltschaft aufgrund der depressiven Erkrankung nicht ausschließt, dass der geständige Täter erheblich vermindert schuldfähig sei und wegen Totschlags anklagt, kommt die Kammer unter Vorsitz von Richter Karlheinz Münzer zu einer anderen rechtlichen Bewertung: Das Hauptverfahren wird wegen heimtückischen Mordes eröffnet.

Die Zeugen der Verteidigung:Aussagen ähneln sich

Der Angeklagte erscheint in einem Nadelstreifenanzug, gefesselt an den Füßen. So bruchstückhaft seine Erinnerung an die Tat ist, so klar und strukturiert ist sie, was die Vorgeschichte anbelangt. Diese dauert zwei Jahre. Zwei Jahre, in denen aus direkten Nachbarn, die jeweils in einer Doppelhaushälfte wohnen, schnell Kontrahenten und dann Todfeinde werden.

Der Streit dreht sich um Bauarbeiten, die der 43-jährige Nachbar unternimmt, und die wohl zu Schäden im angrenzenden Haus führen. Lediglich eine Mauer trennt die Gebäude. Es geht auch um Überfahrtsrechte und andere Grundstücksangelegenheiten.

Die Verteidigungslinie von Rechtsanwalt Hans-Christoph Geprägs aus Tübingen ist offensichtlich: Er versucht, das Opfer als den eigentlichen Aggressor darzustellen. Als einen, der immer und ständig provoziert, der seinen Nachbarn beleidigt, Frau und Kinder mit dem Tod bedroht: "Ich schneide den Kopf deiner Frau und deiner Kinder ab", soll er gesagt haben. Die Zeugen der Verteidigung – die Frau des Angeklagten und die Untermieterin – scheinen auf ihren Auftritt vor Gericht gut vorbereitet zu sein. In etlichen Passagen sind sich ihre Aussagen so ähnlich, dass aus der vermeintlichen Aussagenkonstanz eine Absprache abgeleitet werden könnte.

Dieses Phänomen schlägt bei der Verwendung einzelner Begriffe durch. So sprechen die beiden Zeugen, Frau und Untermieterin, unabhängig voneinander von "Stangen" und meinen Stahlnägel, die der Nachbar zur Begrenzung des Grundstücks in die Erde rammt.

Einmal, am 14. Juni, einen Monat vor der tödlichen Tat, soll der Streit erneut eskaliert sein. Angeklagter und die beiden Zeugen beschreiben auffällig übereinstimmend, wie das spätere Opfer vor dem Auto des Nachbarn hin- und hergesprungen sei, als dieser mit einem Anhänger rückwärts in den Hof fahren will.

Auch als das Gericht auf den Besuch zweier Polizeibeamter zu sprechen kommt, ist die Ähnlichkeit der Aussagen frappierend. Beide Zeugen kommen darauf zu sprechen, dass während des anberaumten Schlichtungsgesprächs zwischen den verfeindeten Familien auch von Waffen die Rede gewesen sei, die im Haus des späteren Täters aufbewahrt würden.

Damit will die Verteidigung offensichtlich darlegen, dass Wilhelm von dem vermeintlichen Gefahrenpotenzial gewusst haben muss. Und so wird implizit der Frage Raum gegeben, wie es sein kann, dass Wilhelm, der einmal aktiver Amateurringer war, sich so aggressiv habe verhalten können – wenn dem überhaupt so war. Selbst schuld also, dass er den Konflikt auf die Spitze getrieben hat? Der weitere Prozessverlauf wird erweisen, ob diese Verteidigungslinie zu halten ist.

Die Familie des Getöteten, die als Nebenklägerin auftritt, zeichnet ein anderes Bild. Die Witwe beschreibt ihren Mann zwar als nicht konfliktscheu und "charakterstark", aber auch als jemanden, der derartige Kraftausdrücke nicht verwendet habe. Ihr Mann habe selbst sehr unter den Umständen zu leiden gehabt. Und hätte sie gewusst, dass ihr Nachbar Waffen besitze und zudem psychisch krank sei, hätte sie auf einen sofortigen Auszug gedrängt.

Die Verhandlung wird am Montag fortgesetzt.