In einem Doppelhaus in Wilflingen hatte sich der tödliche Nachbarschaftsstreit ereignet. Foto: kamera24.tv

Bundesgerichtshof verwirft Revision als unbegründet: Mustafa Y. muss zwölf Jahre ins Gefängnis.

Kreis Rottweil/Karlsruhe - Anfang April war Mustafa Y. von der Ersten Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil wegen heimtückischen Mordes zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der 39-Jährige hatte im Sommer 2013 seinen Nachbarn mit mehreren Schüssen aus einer Pistole getötet.

Wie das Landgericht Rottweil am Donnerstag mitteilte, ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des 39-Jährigen abgelehnt.

Der Mann hatte seinen Nachbarn nach jahrelangen Streitereien erschossen.In dem Prozess ging es auch um die Frage einer verminderten Schuldfähigkeit des 39-Jährigen, weil die Tat mitten im Ramadan passierte. Der gläubige Muslim hatte - trotz Hitze - vor der Tat seit 14 Stunden weder gegessen noch getrunken.

Die Revision des Angeklagten wurde nun als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe, teilte das Gericht weiter mit.

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