Weil ein Busunternehmen einem Fahrer und dessen Ehefrau gekündigt hatte, zog das Paar vors Arbeitsgericht. (Symbolfoto) Foto: Rath

Fahrer und Begleiterin klagen gegen regionales Busunternehmen. Seit dem ersten Tag Reklamationen der Reisegäste.

Kreis Rottweil - Wenig Ordnung in der Bordküche und verspätetes Einreichen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das waren die offiziellen Gründe, warum ein regionales Busunternehmen seinen beiden Mitarbeitern, dem Fahrer und dessen Busbegleitung, zugleich Ehefrau des Fahrers, kündigte.

In der Verhandlung der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Villingen sprudelten aus dem Munde der Betriebsinhaberin die Gründe für die Kündigung nur so heraus. "Machen Sie, was Sie wollen, Herr Richter, jetzt muss Schluss sein." So die fast schon verzweifelte Argumentation der Inhaberin des Busunternehmens.

Die Mitarbeiterin habe kein Gefühl für die Kundschaft. Das Wasser sei ausgegangen, obwohl man ja überall Wasser kaufen könne. Die Busbegleiterin helfe nicht beim Aussteigen. In dieser Richtung hatten sich augenscheinlich Reisegäste beschwert, was dann mit zur Kündigung beitrug.

Seit einem Jahr war das Ehepaar im Unternehmen beschäftigt und seit dem ersten Tag seien Reklamationen dieser Art von der Kundschaft gekommen, schilderte die Chefin die Situation aus ihrer Sicht.

Die Beschwerden stünden nur auf anonymen Zettel, ausgefüllt von den Fahrgästen am Schluss einer Reise, relativierte der Klägeranwalt. Nicht nur, auch per E-Mail seien Klagen eingegangen, konterte der Gegenanwalt.

Der Klägeranwalt mutmaßte, vielleicht hätten die Gekündigten nur einen schlechten Tag gehabt. Das ließ die Beklagte aber nicht gelten und meinte, der Kläger solle sich eine andere Arbeitsstelle suchen. In Deutschland würden 2000 Busfahrer gesucht.

Dagegen versicherte der Klägeranwalt, dass seine Mandanten, die momentan arbeitslos seien, trotz allem bei dem Unternehmen bleiben wollten.

Dies lehnte die Gegenseite allerdings ab. Der richterliche Vorschlag einer Beendigung und Zahlung einer Abfindung wurde von der Arbeitgeberseite sofort abgelehnt. Da man sich weder einigte, noch eine Abfindung wollte, terminierte der Richter einen Kammertermin auf Ende Oktober. Sollte dort zu Gunsten des Busfahrers entschieden werden, müsste der Arbeitgeber den Lohn bis Ende Oktober zahlen, ohne dass er dafür eine Leistung erhielt. Das in solchen Fallen zwecks Beendigung des Streits oft angeführte Argument, dass es ja wohl nicht angenehm sein dürfte, in einem kleineren Betrieb zu arbeiten, mit dessen Chef man sich vor kurzem noch vor dem Arbeitsgericht stritt, bleib diesmal unerwähnt.