Wenn die Ausbildungsstelle für den Traumberuf in einer anderen Stadt liegt, hilft die Agentur für Arbeit. Symbolfoto. Foto: Wüstneck

Damit der Traumberuf nicht am Geld scheitert. Agentur für Arbeit fördert Azubis.

Kreis Rottweil - Die Berufsausbildungsbeihilfe kann jungen Menschen eine Ausbildung in einer anderen Stadt ermöglichen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Rottweil/Villingen-Schwenningen hin. Monatlich profitieren 300 Auszubildende im Bezirk von dieser Möglichkeit.

Rund eine Million Euro Berufsausbildungsbeihilfe helfen Jugendlichen, und indirekt den Unternehmen, bei der Nachwuchsgewinnung. Junge Leute müssen oft feststellen, dass es mit einer Ausbildungsvergütung eng werden kann, um Lebensunterhalt, Fahrkosten, Arbeitskleidung und Lernmittel zu bezahlen. Wer seine Berufsausbildung zudem in einer anderen Stadt oder Region antreten möchte und daher eine Wohnung mieten muss, stößt schnell an seine finanziellen Grenzen.

In dieser Situation kann die Berufsausbildungsbeihilfe eine wichtige Unterstützung sein, teilt die Agentur in einer Information mit. Berufsausbildungsbeihilfe können Auszubildende erhalten, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben mindestens ein Kind, können sie die Leistung auch dann beziehen, wenn die Eltern in erreichbarer Nähe zum Ausbildungsbetrieb wohnen.

Anspruch auf die Förderung haben aber auch junge Leute, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchen. Ebenso zählen behinderte und benachteiligte Jugendliche, denen von der Agentur eine außerbetriebliche Ausbildung ermöglicht wird, zu den Beziehern der Berufsausbildungsbeihilfe. Für schulische Ausbildungen kann keine Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden.

Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Unterbringung ab. Eigenes Einkommen, etwa die Ausbildungsvergütung, oder das Einkommen der Eltern oder des Ehegatten wird angerechnet, sofern es bestimmte Freibeträge überschreitet.

Die Jugendlichen sollten den Antrag vor Beginn der Ausbildung stellen, da die Berufsausbildungsbeihilfe nicht rückwirkend gezahlt wird, sondern frühestens ab Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt wurde. Um zu gewährleisten, dass die jungen Menschen ihren Lebensunterhalt von Anfang an mit der Berufsausbildungsbeihilfe bestreiten können, ist es wichtig, dass sie ihre Anträge schnellstmöglich einreichen. Der von der zuständigen Kammer eingetragene Ausbildungsvertrag kann nachgereicht werden, es genügt zunächst eine Bescheinigung des Arbeitgebers.

Weitere Informationen: http://www.babrechner.arbeitsagentur.de

http://www.arbeitsagentur.de/meine-eservices