Die Hang- und Felssicherung ist eine komplexe Aufgabe, sagt der Rechnungshof. Foto: Dold

Verkehrsministerium verweigert seit Sommer Teil der Zahlung. Landrat Michel protestiert.

Kreis Rottweil - Das Landratsamt liegt im Clinch mit dem Verkehrsministerium. Es geht um eine Aufgabe, die am Wochenende an Brisanz gewonnen hat: Hang- und Felssicherung. Das Ministerium verweigert seit Sommer einen Teil der Zahlung für diesen Bereich. Landrat Wolf-Rüdiger Michel reagiert verärgert.

Der Autofahrer hatte keine Chance zu überleben, als er am Samstagabend mit seinem Wagen bei voller Fahrt gegen den Felsblock auf der Autobahn fuhr. Das drei Tonnen schwere Felsstück muss unmittelbar zuvor vom Hang auf die Straße gerutscht sein. Die Ursachenforschung hat begonnen.

Dass sich Steine lösen und auf die Fahrbahn schlittern, ist im Kreis Rottweil keine Seltenheit. Die Topografie mit den tief eingeschnittenen Tälern begünstigt solche Vorkommnisse. Im Bernecktal ist man seit Jahren dran, die Straße vor Steinschlag sicherer zu machen. Die Kosten übersteigen eine Million Euro.

Nun gibt es zwischen Landratsamt und Verkehrsministerium Streit darüber, wer welchen Teil der Fels- und Hangsicherung im Kreis zu bezahlen hat. Landrat Wolf-Rüdiger Michel stellt in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik des Kreistags klar, dass sich die Landkreisbehörde trotz der unterschiedlichen Auffassung voll und ganz um die Sicherheit der Bürger kümmern werde. Egal, wer für die Kosten aufkommt. Doch dass er mit der plötzlichen Kehrtwende aus Stuttgart alles andere als glücklich ist, machte er deutlich.

Darum geht es: Die Kreisverwaltung übernimmt im Auftrag von Bund und Land Aufgaben zur Verkehrssicherung von Landes- und Bundesstraßen. Dazu gehört der Bereich der Hang- und Felssicherung. Bislang war es so, grob gesprochen, dass Land und Bund im Gesamten für die Kosten aufgekommen sind.

Novelle angekündigt

Seit Sommer ist das anders. Da bekommt der Landkreis über das Regierungspräsidium nur noch die Baukosten erstattet. Die Ingenieurkosten muss der Kreis tragen. Ein Umstand, den auch der Leiter des Straßenbauamts, Martin Osieja, nicht nachvollziehen kann.

Es ist kompliziert, wenn es um die Straßen von Land und Bund geht. Handelt es sich um eine Maßnahme zum Unterhalt wie Schlaglöcher stopfen, das Bankett mähen oder den Winterdienst, dann übernimmt der Landkreis diese Arbeiten und bekommt dafür Geld über eine Pauschale von Bund und Land. Ist der Aufwand größer, handelt es sich also um eine Erhaltungsmaßnahme, dann hat der Baulastträger (Bund oder Land) die Kosten voll zu übernehmen.

Und worum handelt es sich nun bei der Hang- und Felssicherung an Landesstraßen - lediglich um den Unterhalt oder doch schon um den Erhalt der Straße? Die Finanzmittel aus der Pauschale jedenfalls reichen dafür bei Weitem nicht aus, so Osieja.

Regierungspräsidium verweigert Zahlung

In seiner Auffassung bestätigt sieht sich der Landkreis durch eine Denkschrift des Rechnungshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2016: "Die komplexe Spezialaufgabe der Hang- und Felssicherung entspricht nicht der Definition von betrieblichem und kleinem baulichen Unterhalt (zum Beispiel Kleinreparatur von Straßenschäden oder Bäume schneiden). Vom Anspruch der Aufgabe her ist sie richtigerweise dem Erhalt zuzuordnen." An anderer Stelle heißt es: "Die Landkreise haben dem Grunde nach Erhaltungsarbeiten zu leisten, für die die Regierungspräsidien zuständig sind."

Doch das RP als Mittler zwischen Landkreis und Ministerium sieht das anders und verweigert die Zahlung. Der Landkreis stellt daher zähneknirschend 250.000 Euro in den Etat des kommenden Jahres ein. Ein Lichtblick: Das Ministerium kündigt eine Gesetzes-Novelle an. Dann würden wieder Land und Bund die Hang- und Felssicherung komplett übernehmen.

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