Darum geht es: Die Kreisverwaltung übernimmt im Auftrag von Bund und Land Aufgaben zur Verkehrssicherung von Landes- und Bundesstraßen. Dazu gehört der Bereich der Hang- und Felssicherung. Bislang war es so, grob gesprochen, dass Land und Bund im Gesamten für die Kosten aufgekommen sind.
Novelle angekündigt
Seit Sommer ist das anders. Da bekommt der Landkreis über das Regierungspräsidium nur noch die Baukosten erstattet. Die Ingenieurkosten muss der Kreis tragen. Ein Umstand, den auch der Leiter des Straßenbauamts, Martin Osieja, nicht nachvollziehen kann.
Es ist kompliziert, wenn es um die Straßen von Land und Bund geht. Handelt es sich um eine Maßnahme zum Unterhalt wie Schlaglöcher stopfen, das Bankett mähen oder den Winterdienst, dann übernimmt der Landkreis diese Arbeiten und bekommt dafür Geld über eine Pauschale von Bund und Land. Ist der Aufwand größer, handelt es sich also um eine Erhaltungsmaßnahme, dann hat der Baulastträger (Bund oder Land) die Kosten voll zu übernehmen.
Und worum handelt es sich nun bei der Hang- und Felssicherung an Landesstraßen - lediglich um den Unterhalt oder doch schon um den Erhalt der Straße? Die Finanzmittel aus der Pauschale jedenfalls reichen dafür bei Weitem nicht aus, so Osieja.
Regierungspräsidium verweigert Zahlung
In seiner Auffassung bestätigt sieht sich der Landkreis durch eine Denkschrift des Rechnungshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 2016: "Die komplexe Spezialaufgabe der Hang- und Felssicherung entspricht nicht der Definition von betrieblichem und kleinem baulichen Unterhalt (zum Beispiel Kleinreparatur von Straßenschäden oder Bäume schneiden). Vom Anspruch der Aufgabe her ist sie richtigerweise dem Erhalt zuzuordnen." An anderer Stelle heißt es: "Die Landkreise haben dem Grunde nach Erhaltungsarbeiten zu leisten, für die die Regierungspräsidien zuständig sind."
Doch das RP als Mittler zwischen Landkreis und Ministerium sieht das anders und verweigert die Zahlung. Der Landkreis stellt daher zähneknirschend 250.000 Euro in den Etat des kommenden Jahres ein. Ein Lichtblick: Das Ministerium kündigt eine Gesetzes-Novelle an. Dann würden wieder Land und Bund die Hang- und Felssicherung komplett übernehmen.
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