Im Fokus der Polizei steht vor allem der teils ungehemmte Genuss alkoholischer Getränke von jungen Menschen. (Symbolfoto) Foto: Warmuth

Polizei bei Narrensprüngen in Rottweil, Oberndorf und Villingen gefordert. Jugendschutz steht im Fokus.

Kreis Rottweil/Schwarzwald-Baar-Kreis - Ab dem 8. Februar ist es wieder soweit: Für sechs Tage übernehmen in vielen Städten und Gemeinden der Region die Narren das Zepter. Vom "Schmotzigen" bis zum "Kehraus" am Fasnetsdienstag werden Umzüge und Hallenveranstaltungen die närrische Zeit prägen. Herausragende Veranstaltungen, die auch die Polizei entsprechend fordern, sind die großen Narrensprünge in Rottweil, Oberndorf und Villingen (Schwarzwald-Baar-Kreis).

Neben tausenden aktiven Teilnehmern werden laut Angaben der Polizei allein bei diesen drei Veranstaltungen um die 50.000 Zuschauer erwartet. Dazu kämen weitere Publikumsmagnete, wie der Umzug in Schwenningen mit Zuschauern im fünfstelligen Bereich oder das feucht-fröhliche "De-Bach-Na" in Schramberg.

Mit sichtbarer Präsenz und anlassbezogenen Maßnahmen werde die Polizei ihr Möglichstes tun, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, teilt sie mit. Entscheidende Kriterien für die Einsatzplanungen waren die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und das Ergebnis der regionalen Lagebewertung.

Empfindliche Strafen

So wird es auch in diesem Jahr ein ganzes Paket örtlich angepasster Aktionen geben, um den polizeilichen Auftrag zu erfüllen, heißt es in der Pressemitteilung. Bei größeren Veranstaltungen und während der Nacht wird die Polizei mit zahlreichen Beamten im Dienst sein.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Jugendschutz, betont die Polizei. Im Fokus stehe vor allem der teils ungehemmte Genuss alkoholischer Getränke von jungen Menschen mit seinen wenig angenehmen Folgen. Die Polizei macht außerdem darauf aufmerksam, dass das Jugendschutzgesetz die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren grundsätzlich verbietet. Wer sich nicht daran hält, müsse mit empfindlichen Strafen rechnen. Ein Verstoß könne unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

Sie weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Abgabe von Alkohol an erkennbar betrunkene Jugendliche als besonders schwerwiegender Verstoß gegen das Jugendschutzrecht gewertet wird. Auch Einzelhandel und Tankstellen sind mancherorts mit einem freiwilligen Verzicht des Spirituosenverkaufs an unter 25-Jährige mit im Boot – am Schmotzigen beispielsweise wird an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, wie berichtet, in der Rottweiler Innenstadt und deren direktem Umfeld kein Alkohol verkauft. Des Weiteren wolle die Polizei mit Präventions-Kampagnen in den sozialen Netzwerken im Vorfeld auf die Gesamtproblematik aufmerksam machen.

Die Polizei rechnet damit, dass sie auch alkoholbedingte Delikte wie Trunkenheitsfahrten, Schlägereien oder der Missbrauch von Drogen wieder beschäftigen wird. Übermäßiger Alkoholgenuss und Drogenkonsum setzen erfahrungsgemäß Aggressionen frei, die sich häufig gegen die Beamten richten – Widerstandshandlungen und Beleidigungen bis hin zu tätlichen Angriffen seien oft die Folge.

Präventions-Kampagnen

Damit die Sicherheit bei Umzügen für Teilnehmer und Zuschauer gewährleistet werden könne, werden die Ordnungshüter ein Auge auf die Fasnetswagen haben, für die besondere Regelungen gelten.

Die Villinger Färberstraße wird nach den sehr positiven Erfahrungen der letzten Jahre über die Fasnetstage erneut videoüberwacht sein. Stadt und Polizei wollen mit Hilfe des "digitalen Auges" Straftaten und andere Rechtsverstöße schnell erkennen, um zeitnah einschreiten zu können. Der präventive Charakter einer solchen Videoüberwachung sei laut Polizei ebenfalls nicht zu unterschätzen.

Die Polizei ruft alle Narren sowie Besucher von Veranstaltungen dazu auf, ihren Beitrag zu einer friedlichen und "glückseligen" Fasnet zu leisten. Sollte jemand eine verdächtige Beobachtungen machen oder eine Straftat erkennen, steht die Polizei als Ansprechpartner bereit. Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass Polizisten, die zum Schutz der Festbesucher da sind und dort zugreifen, wo es notwendig ist, "Menschen in Uniform" sind und auch als solche behandelt werden möchten. Bildlich gesprochen: Die Polizei ist der Schiedsrichter auf dem "närrischen Spielfeld". Nur wer gegen Regeln verstößt, bekommt eine Karte – im Extremfall auch die Rote.