Die Kammer erachtet angesichts der verbleibenden Vorwürfe mildere Maßnahmen für ausreichend, um der Fluchtgefahr zu begegnen. Foto: Ralf Graner Photodesign

Weibliche Angeklagte nach derzeitiger Beurteilung nicht dringend tatverdächtig. Kammer trifft Entscheidung.

Kreis Rottweil - Der Haftbefehl gegen die weibliche Angeklagte im großen Betäubungsmittelprozess am Rottweiler Landgericht wurde durch Beschluss der Kammer außer Vollzug gesetzt, weil sie nach derzeitiger Beurteilung und aufgrund des bisherigen Ergebnisses der Hauptverhandlung keinen dringenden Tatverdacht mehr für eine Bandenmitgliedschaft der weiblichen Angeklagten sieht.

Die Kammer erachtet angesichts der verbleibenden Vorwürfe mildere Maßnahmen für ausreichend, um der Fluchtgefahr zu begegnen.