In den Notgruppen können künftig mehr Kinder betreut werden. Foto: © lordn – stock.adobe.com

Kommunen im Kreis stellen einheitliches Anmeldeformular bereit. "Es muss jetzt schnell gehen."

Kreis Rottweil - Die Notbetreuung an Kindergärten und Schulen wird ab der kommenden Woche ausgeweitet. Die Kommunen im Landkreis Rottweil haben sich am Montag dazu abgestimmt und wollen am Dienstag ein einheitliches Anmeldeformular auf der jeweiligen Homepage der Gemeinden bereitstellen.

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Ab Montag, 27. April, soll die Notbetreuung auf maximal 50 Prozent der jeweiligen Regelgruppe ausgeweitet werden. Neu ist gemäß der am Montag vom Kultusministerium veröffentlichten Regelung, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben. Jetzt können auch Kinder die Betreuung besuchen, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und vom Arbeitgeber eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung nachweisen können. Zudem werden Schüler der siebten Klassen in die Betreuung mit einbezogen.

"Es muss jetzt alles ganz schnell gehen", sagt Markus Huber, Vorsitzender des Kreisverbands des Gemeindetags und Dornhaner Bürgermeister, im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten. Deshalb hätten sich die Bürgermeister der Kommunen im Landkreis am Montag in einer Videokonferenz ausgetauscht. Man wolle den Anmeldevorgang im Sinne der Bürger einheitlich ablaufen lassen, damit sei gleichzeitig auch kleineren Kommunen bei der Abwicklung geholfen. Schon jetzt sei die Nachfrage von Eltern in den Rathäusern groß. Man rechne mit vielen Anmeldungen.

Anmeldung zur Notbetreuung in den nächsten Tagen

Alle Kommunen im Landkreis werden laut Huber im Laufe des Dienstags auf ihren Homepages im Internet ein Anmeldeformular bereitstellen. Hier können Eltern ihre Kindergarten-, Kita- oder Schulkinder für die Notbetreuung anmelden und auch die erforderlichen Bescheinigungen hochladen. Dazu gehören die Unabkömmlichkeitsbescheinigungen ebenso wie eine Erklärung, dass keine andere Betreuung in Anspruch genommen werden kann.

Wer dies nicht online abwickeln möchte, findet auch in den Rathäusern einen Ansprechpartner, versichert Huber. Auch wenn geschlossen sei, werde gearbeitet, die Briefkästen werden geleert und es seien Terminvereinbarungen möglich.

Wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen will, sollte dies in den nächsten Tagen melden. Spätestens am Freitag wollen die Kommunen die Zahlen beisammen haben, um sich für den Start am Montag, 27. April, vorbereiten zu können. Die Träger der Einrichtungen können in der erweiterten Notbetreuung vom Mindestpersonalschlüssel abweichen, sofern die Aufsichtspflicht uneingeschränkt gewährleistet ist, sagt das Ministerium. Noch warte man laut Huber auf konkrete Details zu den Hygienevorgaben. Diese sollen im Lauf der Woche kommen.

Huber betont, dass die Betreuungsplätze nicht "nach dem Windhund-Prinzip" vergeben werden. Es geht also keineswegs nach der Reihe der Anmeldungen, sondern nach streng vorgegebenen Kriterien. So hätten unter anderem weiterhin die systemrelevanten Berufe Vorrang.