Das Jugendschöffengericht verhandelte den Fall einer baltischen Diebesbande. Quelle: Unbekannt

Drei junge Litauer zum Klauen in Deutschland. Jugendschöffengericht verhängt Bewährungsstrafen.

Kreis Rottweil - In einem Schramberger Markt endet ihre Diebestour: Mitte April diesen Jahres werden drei junge Litauer in der Talstadt beim Stehlen von 23 Tuben Make-Up und 26 Wimperntuschen im Wert von über 600 Euro erwischt. Nun wurde vor dem Jugendschöffengericht in Rottweil verhandelt.

Was dem Fall besondere Brisanz verleiht: Der Tat in Schramberg sind weitere Diebstähle vorausgegangen. Der nachweisbare Gesamtschaden grenzt an die 1000 Euro. Mehrmals wurden die Balten bereits erwischt, die wie es scheint – und obwohl sie bei der Verhandlung nicht müde wurden, andere Gründe anzugeben – lediglich zum Diebstahl nach Deutschland gekommen sind. Ihnen wurde nun vorgeworfen, lediglich mit der Absicht gestohlen zu haben, die Ware später weiter zu verkaufen. Und so lautete die Anklage auf schweren Bandendiebstahl.

Keiner der Drei spricht Deutsch. Es wirkt erstaunlich, ja fast schon beeindruckend, wie es ihnen gelungen ist, sich trotzdem mehrere Wochen im Land durchzuschlagen. Was im Laufe der zähen Verhandlung zudem ans Licht kam, war eine Tragik der anderen Art: Drei von Niederschlägen und Brüchen geprägte Lebensläufe, zerrüttete Familien, wenig Geborgenheit.

"Tragische Lebensläufe berechtigen nicht zum Diebstahl"

So hat das älteste Mitglied des Trios (22) mit zwölf Jahren seinen Vater verloren. Während der Verhandlung machte er den unreifsten Eindruck, belächelte das Geschehen im Sitzungssaal immer wieder mit einem hämischen Gesichtsausdruck. Der Mann räumte die meisten der ihm vorgeworfenen Straftaten ein. Zudem gestand er, seinen Lebensunterhalt in Deutschland wochenlang nur mit Diebstählen bestritten zu haben. Bereits Anfang des Jahres hatte man ihn, gemeinsam mit einem der Mitangeklagten, in Norddeutschland erwischt.

Der Mittlere (21) kennt seinen leiblichen Vater nur flüchtig. Seine Mutter sei vor vielen Jahren zum Arbeiten nach Sizilien gegangen, erzählte er, seitdem lebe er bei der Großmutter. Der Mann hat seine Ausbildung abgebrochen und daraufhin auf dem Bau gejobbt. Er wirkte ziellos, schien den Ernst der Verhandlung jedoch begriffen zu haben.

Anders der jüngste Litauer (20): Dieser verstrickte sich im Laufe der Befragung immer mehr in unglaubwürdige Aussagen und konnte – oder wollte – sich weder an Städte noch an Zeitpunkte oder Vorgänge erinnern. Er hätte in diesem Jahr sein Abitur gemacht, hat die Prüfungen wegen der dreimonatigen Untersuchungshaft in Deutschland jedoch verpasst. Zuvor hat er zwei Klassen wiederholt und die Schule häufig geschwänzt. Die Verhältnisse innerhalb seiner Familie scheinen schlecht – so kann er auf Anfrage der Richterin noch nicht einmal beantworten, wo oder als was seine Mutter arbeitet.

Trotz alldem würden tragische Lebensläufe nicht zum Diebstahl berechtigen, und "schädliche Neigungen" seien bei allen vorhanden, stellte die Richterin fest. Die Jugendgerichtshilfe plädierte bei den beiden zum Tatzeitpunkt noch nicht 21-Jährigen zum Erwachsenenstrafrecht, doch das Gericht entschied sich für Jugendstrafrecht. Am Ende standen niedrig angesiedelte Bewährungsstrafen: sechs Monate für den 21-Jährigen, sieben Monate für den 20-Jährigen und ein Jahr und zwei Monate für den 22-Jährigen.

Zudem müssen die Balten das Land innerhalb einer Woche verlassen und dürfen zwei Jahre lang keinen Fuß mehr auf deutschen Boden setzen. Auf die Frage eines Anwalts, wie man mit den jungen Männern denn nun nach ihrer Freilassung verfahre, antwortete die Richterin pragmatisch: "Beim Klauen haben sie sich alleine durchgeschlagen, dann kommen sie jetzt auch alleine heim."