Ein 44-jähriger Mann hat mit Spiegel und Handy das Umkleiden der Familie, besagtes Ehepaar und ihre drei Kinder, beobachtet und Bilder gemacht. (Symbolfoto) Foto: Eyrich

44-Jähriger hält versteckte Kamera in eine Umkleidekabine im Aquasol. Gericht verhängt Geldstrafe.

Kreis Rottweil - Nein, die Entschuldigung nimmt sie nicht an. Obwohl fünfeinhalb Monate vergangen sind seit dem "Vorfall". Die 33-jährige Frau schaut ihn auch nicht an. Ihr 36 Jahre alter Mann ebenfalls nicht. Selbst das Ende der Verhandlung vor dem Amtsgericht Rottweil will er nach seiner Zeugenaussage nicht weiter verfolgen.

Was damals, am Sonntag, 3. September, gegen 15.30 Uhr, in einer Familienumkleidekabine im Rottweiler Hallenbad Aquasol geschehen ist, hat Spuren hinterlassen. Ein 44-jähriger Mann hat mit Spiegel und Handy das Umkleiden der Familie, besagtes Ehepaar und ihre drei Kinder, beobachtet und Bilder gemacht. In dem fraglichen Zeitraum war die Familie eben auch vollständig entkleidet, wie vor Gericht zur Sprache kommt. Selber bemerkt hatte das Ehepaar das Tun aus der Nachbarkabine nicht.

Der Mann wurde von einer Frau beobachtet, die wiederum das Personal des Hallenbads verständigt hat. Der Schwimmmeister hat den 44-Jährigen in der Nachbarkabine der Familie schnell ausgemacht – er habe noch teilweise am Boden mit seinen Utensilien gekniet – und festgehalten.

Polizei wurde gerufen, der Mann, wohnhaft in einem Nachbarlandkreis, kam auf das Revier, musste einen Alkoholtest machen – Ergebnis 1,6 Promille – und steht nun vor Gericht. Die Anklage lautet: "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen".

Schwierigkeiten im Sinne der Wahrheitsfindung macht er nicht. Er gesteht. Es sei damals spontan passiert. Er sei vielleicht "eine relativ kurze halbe Stunde" im Hallenbad gewesen. Er wisse auch nicht, was ihn geritten habe. Er habe nur von der Dame Bilder gemacht. Nicht von den Kindern. Er sei kein Pädophiler.

Dass er aber ein unbescholtenes Blatt ist, kann er nicht von sich behaupten. Die Richterin nennt ein Vergehen im "Badkap" in Ebingen, das aktenkundig geworden ist. Damals habe der Mann eine Frau mit nacktem Unterkörper mit versteckter Kamera aufgenommen. Dafür wurde er am 16. April 2015 im Amtsgericht Albstadt verurteilt und musste 40 Tagessätze à 55 Euro bezahlen.

Warum nun erneut? Das könne er rational nicht erklären. Trinke er öfter? "Seit vier Jahren läuft mein Leben nicht mehr geordnet", sagt er. Eine Arbeitsstelle hat der alleinstehende, gelernte Physiotherapeut. Auch wenn er nach eigenen Angaben nicht mehr in seinem Beruf arbeitet. Am Wochenende neige er dazu zu trinken, über die 1,6 Promille sei er selber erschrocken gewesen. Dann gebe es aber auch eine Zeit, in der er mal einen Monat gar nichts trinke.

Das Ende vom Lied? Um eine kurze Freiheitsstrafe kommt er herum. Er muss 90 Tagessätze à 50 Euro zahlen (die Staatsanwältin hat 80 Tagessätze beantragt). Entschuldigt hat er sich – und dann noch "hoch und heilig" versprochen, dass so etwas nie wieder vorkomme.

Und die Bilder? Die hat er, bevor die Polizei kam, gelöscht. Teile von ihnen seien noch im Cache zu sehen, so Experten der Polizei. Auf die Rückgabe seines Mobiltelefons verzichtet der 44-Jährige.