Mit einem Minijob wollte eine 76-Jährige ihre Rente aufbessern - mit negativen Folgen. Foto: dpa

Altersbezüge mit Minijob aufgebessert - mit Folgen. Sozialgericht rät: Verdienstmöglichkeiten ausrechnen lassen.

Kreis Rottweil - Dieses Zubrot hat sich nur halb gelohnt: Rund 1800 Euro Witwenrente muss eine 76-jährige Frau aus dem Kreis Rottweil zurückbezahlen. Sie hatte ihre Altersbezüge mit einem Minijob aufgebessert.

Auf diesen Vergleich einigten sich die Rentnerin und die Rentenversicherung in einer Verhandlung des Sozialgerichts Reutlingen in Rottweil. Der Fall zeigt, wie kompliziert die Zuverdienstregelungen im Einzelfall sein können. Hintergrund: Die Seniorin erhält neben der eigenen Rente noch eine Hinterbliebenenrente ihres Mannes, landläufig auch Witwenrente genannt. Nach Angaben des Sozialgerichts verfügt sie aus beiden Renten über monatliche Nettoeinkünfte von rund 1400 Euro.

Ihr Auskommen stockte sie über eine Aushilfstätigkeit in einem Fachgeschäft auf, mit Folgen: Der Rentenversicherung (DRV) gegenüber hatte sie die Einkünfte nicht angegeben. Als die DRV dies trotzdem mitbekam, forderte sie 3200 Euro Witwenrente von der Seniorin zurück. Die 76-Jährige klagte dagegen, der Fall ging vor das Sozialgericht.

Rechtlich hatte die Seniorin damit keine Chance. In der Verhandlung zog sie ihre Klage zurück. Vor der elften Kammer einigten sich die Prozessbeteiligten allerdings auf einen Vergleich. Angesichts der finanziellen Situation der Seniorin reduziert sich die Summe auf 1800 Euro, die Rückzahlung wird auf 24 Monatsraten gestreckt.

Der Fall lässt Richterin Rotraut Mayer-Held offenbar auch nicht kalt. Allerdings sei die Rechtslage eindeutig. Das Gericht rät Rentnern dazu, Nebentätigkeiten im Vorfeld mit der Rentenversicherung abzustimmen. Zwar gebe es Freibeträge für Zuverdienste. Sie müssten jedoch im Einzelfall ausgerechnet werden.

Noch komplizierter werde es, wenn zur eigenen Rente noch Leistungen aus Witwenrente kommen. Hier gebe es "weitere Besonderheiten". In die Berechnung des Freibetrags flössen weitere Faktoren ein, unter anderem die Zahl der Kinder.