Ein Mann hatte sich vor zwei Kindern entblößt. Dafür musste er sich jetzt vor dem Rottweiler Amtsgericht verantworten. (Symbolfoto) Foto: ArtFamily/ Shutterstock

Vor über zehn Jahren wegen ähnlicher Delikte verurteilt. Mann erhält Bewährungsstrafe.

Kreis Rottweil - Ein Mädchen ist mit ihrer Freundin mit dem Roller unterwegs zum Spielen. Sie treffen zwei gleichaltrige Mädchen und unterhalten sich. Die Neunjährige schaut sich um und sieht, wie ein Mann an seiner Haustüre steht – die Hose hat er mindestens bis zum Oberschenkel nach unten gelassen – und sein Geschlechtsteil in der Hand hält, "damit wackelt".

Als sie ihren Freundinnen davon erzählt, ist der Mann bereits wieder im Haus verschwunden. Dieses Szenario ergibt sich bei der Gerichtsverhandlung am Donnerstag. Sie vertraut sich daraufhin ihrer Mutter an. Die Schilderungen des Mädchens bei der Polizei lassen darauf schließen, dass der Mann versuchte, sich selbst zu befriedigen.

Vor dem Amtsgericht in Rottweil muss sich der Angeklagte, der in einer Kreisgemeinde wohnt, deshalb verantworten. In der Anklage werden ihm sexuelle Handlungen vor einem Kind, also sexueller Missbrauch von Kindern, und exhibitionistische Handlung zur Last gelegt. Am Ende der Verhandlung wird er unter anderem zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wird.

Angeklagter spricht von Kurzschlussreaktion

"Wie das passiert ist weiß ich auch nicht", sagt der 36-jährige Angeklagte und spricht von einer Kurzschlussreaktion. In seiner Stimme schwingt Unsicherheit mit. Er habe sich direkt nach dem Vorfall mit seinem Psychologen in Verbindung gesetzt. Die Vorsitzende des Gerichts fragt beharrlich nach – nach dem Tathergang, nach den Beweggründen. Wie es dazu gekommen sei, dass er an die Türe ging. Was genau er gemacht habe.

"So wie Sie sich äußern, muss ich das Mädchen vernehmen", konstatiert die Richterin ernüchtert. "Wollen Sie das wirklich?", hakt sie nach. Sie konfrontiert den Beschuldigten mit den Aussagen des Mädchens, die es bei der Polizei gemacht hat. Insbesondere deshalb, weil der 36-Jährige wegen gleichartiger Delikte bereits im Vollzug war, was während der eindringlichen Vernehmung zur Sprache kommt.

In den Jahren 2005 und 2006 war der Angeklagte anderenorts bereits wegen gleich strukturierter Taten vor Gericht. Auch damals zeigte er unter anderem in mehreren Fällen bewusst sein entblößtes Geschlechtsteil. Strafvollzug war die Folge. Warum passiert dann so etwas wieder, nach so langer Zeit?", will die Vorsitzende des Gerichts wissen. Der Drang, sich zu zeigen, sei nach einer Therapie weg gewesen und nur für diesen einen Moment im November 2017 wieder zum Vorschein gekommen, beteuert der 36-Jährige.

Mann wird Bewährungshelfer unterstellt

Für die Aussage der Geschädigten wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zuvor beschreibt die Mutter des Mädchens, wie sie ihre Tochter nach der Begebenheit erlebt hat. Sie habe die zwei, drei Tage danach zu kämpfen gehabt, schildert die Mutter. Sie sei nicht traumatisiert, wolle dem Angeklagten aber auch nicht gegenüber treten, legt die Frau dar. Ein "Es tut mir leid", kommt aus der Richtung des Angeklagten.

"Die Zeugin hat das Geschehen so nachvollziehbar und stringent geschildert, dass kein Anlass zu zweifeln besteht", erläutert der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. In rechtlicher Hinsicht liege sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit exhibitionistischer Handlung vor, fasst er zusammen. Das Verhalten zeige, dass der Angeklagte eine Ansage brauche, um von weiteren Taten abzusehen, bringt es der Staatsanwalt auf den Punkt.

In ihrem Urteil bezieht sich die Richterin auf das vorgeschlagene Strafmaß der Staatsanwaltschaft. Dieses sei mit Augenmaß und dennoch der nötigen Strenge gewählt worden. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Diese wird zur Bewährung von drei Jahren ausgesetzt. Er wird einem Bewährungshelfer unterstellt. Als Verurteilter hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen. Er soll sich für die Dauer eines Jahres einer Verhaltenstherapie unterziehen. Außerdem bekommt der 36-Jährige eine Geldstrafe von 2500 Euro auferlegt. Je eine Hälfte der Summe kommen dem Kinderschutzbund Rottweil und der ökumenischen Kinder- und Jugendförderung in Rottweil zugute.