Rauchen ist im Wald bis 31. Oktober wegen der Brandgefahr verboten. Foto: Kumm

Kreisforstamt fordert Waldbesucher zu besonderem Umgang mit Feuer auf. Rauchen bis 31. Oktober verboten.

Kreis Freudenstadt - "Durch die Hitze und Trockenheit der vergangenen Wochen ist die Waldbrandgefahr erheblich gestiegen und nimmt täglich weiter zu", warnt Georg Jehle, Leiter des Kreisforstamts Freudenstadt. Er fordert Waldbesucher zur besonderen Vorsicht im Umgang mit Feuer auf.

Um den Wald vor Schäden zu schützen, müssen laut Kreisforstamt folgende Regeln eingehalten werden: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt, die durch ein schwarzes Flammensymbol auf weißem Grund gekennzeichnet sind. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuermachen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.

Generell nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten. Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt gelöscht werden.

Nach Angaben des Kreisforstamts entstehen über die Hälfte der Waldbrände durch Fahrlässigkeit. Schon ein heißer Katalysator eines am Waldrand geparkten Autos oder eine Glasscherbe kann zu einem Feuer führen. Wenn es doch einmal zu einem Brand kommt, ist es wichtig, dass dieser so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe gemeldet wird.