Illustration: Skoda

Mancher Vermieter über Internet-Plattformen wie "Airbnb" spart sich im Landkreis Kurtaxe.

Kreis Freudenstadt - In Urlaub fahren und nebenher ein paar Euro verdienen? Über Internetportale wie Airbnb kann praktisch jeder ganz einfach ein Zimmer oder seine Wohnung für ein paar Tage untervermieten. Im Kreis Freudenstadt gibt es viele solcher Angebote – manche laufen rechtlich auf dünnem Eis.

Das Konzept ist praktisch. Wer mal kurz in eine fremde Stadt muss oder will, aber Hotelpreise scheut, findet im Internet Alternativen. Mancher vermietet zeitweise sein eigenes Zimmer, auch in Freudenstadt. Unterkünfte sind bereits ab rund 20 Euro die Nacht erhältlich. Eine junge Frau aus dem Ruhrgebiet, die sich Cassi nennt, kam beispielsweise so hierher. Sie war offensichtlich zufrieden: "Ich bin wegen einer Deutschprüfung nach Freudenstadt gekommen. Das Zimmer ist einfach und bequem. Ich habe eine gute Nacht verbracht und war sehr fit für meine Prüfung." Ihr Gastgeber habe sie zum Abendessen eingeladen sei obendrein "sehr nett und kommunikativ" gewesen, heißt es in der Bewertung im Internet. Unterkunft für kleines Geld, und dazu noch Leute kennenlernen – so läuft das bei "Airbnb". Mittlerweile nutzen auch gewerbliche Anbieter von Ferienwohnungen solche Plattformen.

Auch in der Fremdenverkehrs-Hochburg Baiersbronn nehmen solche Angebote "immer mehr zu", wie es in einer Mitteilung des Rathauses heißt. Einerseits freue sich die Gemeinde über solche Beiträge zur Belebung des Fremdenverkehrs. Andererseits sei "nicht allen Vermietern bekannt", dass bei Übernachtungen gegen Geld alle Gäste der Gemeinde mitgeteilt werden müssen, laut Bundesmeldegesetz. Für jeden Gast müsse ein Meldeschein ausgefüllt werden. Und dass dann Kurtaxe fällig wird.

Offensichtlich sparen sich viele solcher Gastgeber den Aufwand. Das kann Ärger geben. Meldeschein und Kurtaxe sind das eine. Aber es gibt auch noch das Finanzamt. Einnahmen aus "Vermietung und Verpachtung" müssen auch Privatleute bei ihrer Steuererklärung angeben, es gibt dafür ein separates Formular. Worum es bei der ganzen Geschichte der Untervermietung geht, lässt sich ebenfalls im Internet nachlesen: "Ganz gleich, welche Art von Unterkunft oder Zimmer du teilen möchtest: Mit Airbnb kannst du einfach und sicher Geld verdienen und Millionen Reisende erreichen, die nach einzigartigen Unterkünften wie deiner suchen." Und wenn einen Millionen von Leuten auf aller Welt mit wenigen Klicks finden können, dann können es Steuerfahnder auch. Übrigens kann es auch Stress mit dem Eigentümer geben, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt: Eine Untervermietung muss ausdrücklich erlaubt sein.

Auch die Stadt Freudenstadt verfolgt die Angebote auf solchen Portalen aufmerksam, so Patrik Birnesser, Pressesprecher im Rathaus. Verstöße gegen Melde- und Kurtaxeauflagen stellen Ordnungswidrigkeiten dar. "Daraus kann sich ein entsprechendes Verfahren ergeben", so Birnesser.

Kurtaxe wird pro Kopf und Übernachtung erhoben. In Baiersbronn werden 2,60 Euro fällig, in Freudenstadt je nach Zone 1,50 oder 2,20 Euro. Mit den Einnahmen, die viele Städte und Gemeinden im Kreis Freudenstadt erheben, werden unter anderem touristische Einrichtungen und Angebote finanziert.

Abgesehen von drohenden Bußgeldern gibt noch andere Gründe, die für den rechtlich sauberen Weg sprechen. Wer Kurtaxe zahlt, erhält im Gegenzug eine Gästekarte. Mit ihr lassen sich viele Busse und Bahnen im Schwarzwald kostenlos nutzen – alle innerhalb des Landkreises und auch darüber hinaus, etwa Züge nach Freiburg, Basel oder Karlsruhe. In Baiersbronn sind mit der Kurkarte unter anderem auch kostenlose Wandertouren möglich. Die Anmeldung von Übernachtungsgästen ist in der Regel auch online über die zuständigen Rathäuser und Touristik-Informationen möglich.

Info: Airbnb

Airbnb ist ein Community-Marktplatz im Internet für Buchung und Vermietung von Unterkünften. Sowohl private als auch gewerbliche Vermieter bieten ihr Zuhause teils oder ganz an. Nach Angaben des amerikanischen Unternehmens werden mehr als zehn Millionen Übernachtungen über diese Plattform gebucht. Der Mieter zahlt die Übernachtung bei "Airbnb", das Unternehmen behält eine Servicegebühr ein und überweist das Geld dann später an den Vermieter. Der Vermieter bezahlt in der Regel drei Prozent der Buchungssumme als Gebühr, der Gast ebenfalls eine Servicegebühr von fünf bis 15 Prozent der Zwischensumme. In manchen Regionen zieht das Unternehmen auch gleich die Umsatzsteuer ein. Nach eigenen Angaben stehen auf der Website mehr als vier Millionen Inserate in über 190 Ländern zum Angebot. "Airbnb" ist eine Abkürzung für "Airbed and Breakfast", auf deutsch: Luftmatratze und Frühstück. Es gibt eine Reihe weiterer solcher Plattformen, etwa Wimdu oder Nine Flats.