Das Landratsamt will betroffene Temposünder zu gegebener Zeit informieren. Foto: Müller

Auf Behörden dürfte jede Menge Arbeit zukommen. Täglich eine Menge an Ordnungswidrigkeiten.

Kreis Freudenstadt - Das Hin und Her rund um den neuen Bußgeldkatalog sorgt auch im Landkreis Freudenstadt für Verwirrung. Bei vielen Verfahren ist unklar, wie diese nun gehandhabt werden. Das Landratsamt geht davon aus, dass auf Bußgeldbehörden eine Menge Arbeit zukommt.

Wie viele Verstöße seit dem 28. April im Kreis festgestellt wurden, konnte das Landratsamt auf Nachfrage nicht mitteilen. Da täglich eine Menge an Ordnungswidrigkeiten bearbeitet wird, dürfte es aber eine beträchtliche Zahl sein.

Behörden warten noch auf Handlungsempfehlungen

Der neue Bußgeldkatalog ist wegen eines Formfehlers nicht mehr gültig. Bund und Länder haben sich am 13. Juli darauf verständigt, wieder den alten Katalog anzuwenden. Ordnungswidrigkeiten die seit dem 28. April geahndet wurden, aber noch nicht bearbeitet sind, werden daher auf Grundlage des alten Bußgeldkatalogs bestraft, teilt das Landratsamt mit. Das betrifft beispielsweise die Fälle, die wegen der unklaren Rechtslage vorübergehend zurückgestellt wurden.

Unklar sieht es hingegen bei den anderen Fällen aus. Bei Verfahren, die bereits in Bearbeitung oder abgeschlossen sind, warten die Bußgeldbehörden noch auf Handlungsempfehlungen vom Verkehrsministerium. Dieses werde sich erst noch mit dem Innen- und Justizministerium abstimmen. Das Landratsamt erwartet bis übernächste Woche weitere Informationen zu erhalten.

Erhebliche Mehrarbeit erwartet

Da die Bußgeldbehörden dementsprechend noch nicht wissen, wie sie bei solchen Fällen vorzugehen haben, rät das Landratsamt momentan von Anfragen ab. "Zu gegebenem Zeitpunkt werden wir automatisch auf die betroffenen Personen zugehen und diese informieren", heißt es in der Stellungnahme. Das Landratsamt geht davon aus, dass durch die Bearbeitung dieser Fälle "erhebliche Mehrarbeit" auf die Bußgeldbehörden zukommen wird.