Bei der Vertragsunterzeichnung: Ulrich Viertl und Klaus Michael Rückert (vorne, von links), Sozialamtsleiter Robert Bornhauser und Franz Kassel (hinten, von links). Foto: Michel

Landkreis und Agentur für Arbeit betreuen Hartz IV-Empfänger ab Januar gemeinsam.

Kreis Freudenstadt - Die Verträge sind unterzeichnet, mit dem neuen Jahr geht das neue Jobcenter im Landkreis Freudenstadt an den Start. Harmonie herrschte gestern bei der Unterzeichnung der Verträge – trotz eingereichter Verfassungsbeschwerde.Im neuen Jobcenter betreuen der Landkreis Freudenstadt und die Agentur für Arbeit Nagold Bezieher von Arbeitslosengeld II in Zukunft gemeinsam. Bisher teilen sich die beiden die Aufgaben: Der Kreis ist für die Kosten der Unterkunft und Heizung zuständig, die Arbeitsagentur für die Leistungen zum Lebensunterhalt sowie für die Vermittlung und Qualifizierung der Arbeitslosen. In Zukunft haben die Hartz-IV-Empfänger mit dem neuen Jobcenter nur noch eine Anlaufstelle, jeweils an den gewohnten Standorten der Agentur für Arbeit – in der Katharinenstraße 40 in Freudenstadt und in der Lindenstraße 2 in Horb. Außerdem erhalten sie in Zukunft nur noch einen Bescheid über beide Leistungen. Dagegen wird sich für Arbeitgeber nichts ändern.

Landrat Klaus Michael Rückert erklärte gestern bei der Vertragsunterzeichnung zwar, er freue sich, dass die Unterzeichnung der Verträge noch vor Weihnachten vollzogen werden könne, machte aber keinen Hehl daraus, dass sich der Landkreis etwas anderes gewünscht hatte. Der Kreistag hatte nämlich entschieden, als so genannte Optionskommune die Betreuung der Hartz IV-Empfänger in Eigenregie zu beantragen. Doch der Kreis Freudenstadt kam nicht unter die sechs ausgewählten Städte und Landkreise in Baden-Württemberg. Gemeinsam mit anderen Landkreisen aus dem Bundesgebiet hat der Kreis Freudenstadt, unterstützt durch den deutschen Landkreistag, Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung als Optionskommune eingereicht. Es könne nicht sein, dass eine inhaltliche Wahlmöglichkeit zahlenmäßig beschränkt werde, begründete Rückert gestern die Verfassungsbeschwerde.

Da jedoch noch in den Sternen steht, wie und wann eine Entscheidung fällt, und die bisherige Organisationsform als verfassungswidrig eingestuft wurde, gehen Landkreis und Arbeitsagentur nun den Weg "Jobcenter". Die Aufgaben müssten schließlich erledigt werden, so Rückert. "Es geht da um hilfesuchende Menschen." Und diesen sollen auch im neuen Jobcenter die bisherigen Dienstleistungen in gewohnter Form geboten werden.

Deutlich machte Rückert, dass der Wunsch, die alleinige Zuständigkeit zu erhalten, nichts mit der Agentur für Arbeit zu tun habe, sondern mit der Überzeugung, dass das System "Alles aus einer Hand" das bessere sei. "Aber jetzt machen wir es gemeinsam, und ich bin der Überzeugung, wir machen es gut", richtete Rückert den Blick in die Zukunft. Dass die Vorgeschichte "miteinander ganz gut aufgearbeitet" worden sei, erklärte Arbeitsagenturchef Ulrich Viertl, der als Vorteil des Jobcenters die enge Verzahnung mit der Agentur für Arbeit sieht. "Ich glaube, wir haben eine sehr gute Lösung gefunden."

In dem neuem Jobcenter sind 54 Mitarbeiter beschäftigt, acht davon vom Landratsamt, die anderen von der Agentur für Arbeit. Damit bleibt die Zahl der Mitarbeiter gleich. Geschäftsführer ist Franz Kassel von der Agentur für Arbeit. Der Landkreis hat den Vorsitz in der Trägerversammlung. Das Amt wird von Landrat Rückert übernommen. Am Montag hatte der Kreistag der Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Agentur für Arbeit zur Einrichtung des Jobcenters bei einer Enthaltung zugestimmt. Dabei hatten Landrat Klaus Michael Rückert und Sozialamtsleiter Robert Bornhauser betont, dass in den Verhandlungen zwei "Kulturen" aufeinandergetroffen seien. Als wichtig erachtete es Rückert, dass es eine Drittel Stelle für das Qualitätsmanagement gibt. Denn der Landkreis habe die Sorge, dass die bislang sehr sparsame Mittelverwendung durch die neue Struktur der Vergangenheit angehören könnte. Als weiteren wichtigen Punkt führte der Landrat an, dass der Kreis durch sein Amt des Vorsitzenden der Trägerversammlung direkten Einfluss auf das Jobcenter habe.