Für die Wege im Nationalpark wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Foto: Michel

Nationalpark: Kreistag beschäftigt sich mit Entwurf des Wegekonzepts. Touristische Nutzung von großer Bedeutung.

Kreis Freudenstadt - Anfang April will der Nationalparkrat das Wegekonzept für den Nationalpark Schwarzwald beschließen. Bis dahin gilt es noch eine Menge Anregungen zu verarbeiten. Viele davon kamen vom Freudenstädter Kreistag, dem der Erhalt der touristischen Nutzung der Wege besonders wichtig ist.

Das Wegekonzept befindet sich momentan in der Anhörungsphase, deshalb stellte es Nationalpark-Direktor Tomas Waldenspuhl dem Freudenstädter Kreistag vor. "Eine Chance mehr für die Region" steht über dem Grobentwurf des Konzepts, dem viele Gespräche, Beratungen und Erfassungen vorausgingen, wie zum Beispiel eine Wegeinventur und eine Besucherzählung- und Befragung. In Forbach, Baiersbronn und Bad Peterstal fanden außerdem Bürgerworkshops zum Wegekonzept statt. Laut Waldenspuhl wurden über 600 Hinweise und Anregungen ausgewertet. Zur jetzigen zweiten Beteiligungsphase gehörten unter anderem ein Online-Dialog, der kürzlich abgeschlossen wurde und mehrere Führungen im November vergangenen Jahres.

315 Kilometer

Waldenspuhl erläuterte, dass das Konzept aktuell 315 Kilometer Wanderwege (ursprünglich 249) und 180 Kilometer Wander- und Radwege (ursprünglich 125) ausweist. Rund 80 Kilometer seien zusätzlich Reitwege und 97 Kilometer seien für die Winternutzung (Loipen und Winterwanderwege) vorgesehen. Das Wegekonzept bevorzuge klar die Mehrfachnutzung, so der Nationalpark-Direktor.

In der Diskussion im Kreistag hatte Kreisrat Hermann John (Freie Wählervereinigung) eine ganze Liste von Anregungen und Kritikpunkten. Kritik galt vor allem der Doppelnutzung von Wegen durch Radfahrer und Wanderer, zum Beispiel auf der Strecke Obertal-Ruhestein. Das könne unter Umständen tödlich sein, bemerkte er und forderte, dass die Doppelnutzung entzerrt wird. Der Nationalpark sei nicht nur ein Natur- sondern auch ein Tourismusprojekt.

Erhebungen geplant

Thomas Waldenspuhl meinte dazu, man müsse schauen, ob sich Radler und Wanderer vertragen. Die Nationalparkverwaltung gehe aber davon aus. Man werde Erhebungen anstellen und sich evntuell auch Alternativen überlegen müssen, gab Waldenspuhl zu. Doch getrennte Wander- und Radwege parallel zu führen, sah er als problematisch.

Keine fixe Sperrzeiten

Kreisrat Julian Osswald (CDU) fragte nach einer Karte, auf der vermerkt sei, wann welche Wege im Winter gesperrt werden. "Die sind in der Höhenlage dann ein halbes Jahr zu", merkte er an. Thomas Waldenspuhl gab zu, dass eine solche Karte existiert, betonte aber, dass es keine fixe Sperrzeiten gibt. Wege würden zum Teil nur zeitweise gesperrt, zum Beispiel in der Balzzeit der Auerhähne. Die Premium-Wanderwege würden in der Regel im April freigegeben und es gebe keine Sperrung ohne Umleitungsempfehlung, so der Nationalpark-Chef.

Kreisrat Ernst Wolf (FDP) bemängelte, dass man auf der mitgelieferten Karte nicht sehe, welche Wege fallen gelassen werden. Während Kreisrat Walter Trefz (Grüne) den Grobentwurf für das Wegekonzept begrüßte und es für notwendig hielt, dass Forstwege, die im Nationalpark nicht mehr benötigt werden, wegfallen, äußerte Kreisrat und Bürgermeister Michael Ruf aus Baiersbronn (CDU) Kritik, dass es eigentlich nicht akzeptabel sei, die temporären Sperrungen nicht darzustellen. In der Arbeitsgemeinschaft zum Wegekonzept habe man zum Teil hart gerungen. Die Arbeit sei nicht immer einfach gewesen. Man müsse auf die Besonderheiten einer touristisch so hoch erschlossenen Region eben eingehen. Ruf forderte zudem, die Anregungen aus dem Online-Dialog sehr ernst zu nehmen. Die Wege seien für die Gemeinde Baiersbronn eine touristische Grundlage.

Kritikpunkt Schönmünztal

Kritik hagelte es auch von Kreisrat Erwin Zepf (CDU). Die Wege seien von 1200 Kilometer auf 315 Kilometer gekürzt worden, behauptete er. Auch er bemängelte, dass die Veränderungen aus der Karte nicht ersichtlich seien. Diese Änderungen erläuterte daraufhin ein Mitarbeiter von Thomas Waldenspuhl.

Dass man im Schönmünztal nicht mehr radfahren dürfen soll, erzürnte Kreisrat Zepf. "Sagen Sie doch einfach, dass Sie niemanden mehr am Wildsee haben wollen", sagte er zu Waldenspuhl und meinte: "Mit der Art und Weise, wie Sie taktieren, kann man kein Vertrauen schaffen".

Tiere brauchen Ruhe

Thomas Waldspuhl gab zu, dass man Radfahrer nicht mehr im Schönmünztal haben wolle, weil es dort Ruhezonen für die Tiere gebe. Durch Radfahrer würden Tiere eher aufgeschreckt, als durch Wanderer. Außerdem seien Radler auch oft noch abends unterwegs. Der Nationalpark-Direktor entgegnete auf die Vorwürfe, er sei immer ehrlich gewesen und habe keine Karten zurückgehalten. Kreisrat Ernst Wolf sprach nochmals die Gefahren an, die auf Wanderwegen von Radfahrer ausgehen können. Vor allem dann, wenn Kinder die Radler nicht rechtzeitig kommen hören. "Geschockt" zeigte er sich, dass Radler durch das Schönmünztal mit dem Fahrrad nicht mehr zum Seibelseckle fahren dürfen.

Kreisrat Reiner Ullrich begrüßte für die SPD den Entwurf des Radwegekonzepts, merkte aber an, dass eine Feinabstimmung noch notwendig sei. Der Kreistag nahm das vorgestellte Konzept zur Kenntnis und beschloss auf Antrag von Michael Ruf mit drei Enthaltungen, dass für die touristische Nutzung der Wege ein Bestandsschutz gelten soll.

Info: Vorschlag für die Wegekonzeption

Die Nationalparkverwaltung schlägt für das Wegekonzept folgende zehn Regelungen vor:

 Bisherige ausgewiesene Wege aller öffentlichen Nutzungen (Wanderwege, Radwege) werden nahezu vollständig übernommen.

 Es gilt ein Wegegebot im gesamten Nationalpark.

 Alle Wege, auch die zugelassenen Wanderwege, sind ausgeschildert. Ein Radwege- und Reitwegenetz zur Erschließung und Durchquerung des Nationalparks ist ausgeschildert.

 Alle Asphaltwege sind als Radwege ausgewiesen. 

 Alle Grenzwege mit mehr als zwei Metern Breite sind als Radwege ausgewiesen.

 Alle Radwege sind auch als Wanderwege ausgewiesen.

 Die Umsetzungsplanung differenziert nach großräumigen Ruhezonen und Besucherschwerpunkten.

 Zur flexiblen Gebietsberuhigung werden differenzierte Winter- und Wildschutzzonen mit temporären Wegesperrungen eingeführt.

 Für Erholung und Umweltbildung werden spezielle Flächen ausgewiesen.

 Im Rahmen der Umsetzung wird ein detaillierter Verhaltenskodex für die Besucher erarbeitet und bekanntgemacht.