Das Einhalten der Maskenpflicht in Bus und Bahn will das Landratsamt nun vermehrt kontrollieren. Foto: sigtrix – stock.adobe.com

Renitenten Bus- und Bahnfahrern drohen mindestens 100 Euro Bußgeld. Atteste sind mitzuführen.

Kreis Freudenstadt - Das Landratsamt will vermehrt kontrollieren, ob sich die Fahrgäste in den Bussen und Zügen an die Maskenpflicht halten. Der untere Bußgeldrahmen wurde auf 100 Euro erhöht.

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Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gilt in Baden-Württemberg seit dem 27. April, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts. Sie soll die Fahrgäste und die Fahrer vor der Ansteckung mit dem Coronavirus schützen. Jedoch hielten sich viele nicht daran, so das Landratsamt. Angesichts wieder steigender Infektionszahlen und im Hinblick auf den baldigen Schulstart und die damit verbundene Erhöhung der Fahrgastzahl, sei eine konsequente Vorgehensweise aber dringend geboten.

Atteste sollten stets mitgeführt werden

Daher werde es nun auch im Kreis Freudenstadt, im Einvernehmen mit dem Verkehrs- und dem Innenministerium, zu vermehrten Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht in Bus und Bahn durch Polizei und kommunale Ordnungsämter kommen. Nur so könne sichergestellt werden, dass sich die Fahrgäste auch an die geltenden Regeln halten. Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung habe sich als wirksames Instrument zur Eindämmung der Corona-Pandemie erwiesen. Damit schütze man sich und andere Fahrgäste. Es sei ein Akt des Selbstschutzes und der Solidarität. Ausnahmen der Maskenpflicht gelten lediglich für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, von der Verpflichtung befreit zu sein. Das seien beispielsweise Asthmatiker, Personen mit schweren Lungen- oder Herzerkrankungen, Hörgeschädigte oder Gehörlose.

Um Probleme bei der Kontrolle zu vermeiden, sollte dieses Attest mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Maske müsse in allen Bussen und Bahnen, in Bahnhöfen, an Haltestellen und Bahnsteigen getragen werden. Um ihren Schutz zu entfalten, müssten Mund und Nase bedeckt sein. Das falsche Tragen der Maske führe ebenso zu einem Bußgeld, wie das Nichttragen einer Maske. Bei den Masken muss es sich um keine medizinische Maske handeln, Alltagsmasken reichen aus.

Um Verstöße gegen die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen und des touristischen Personenverkehrs wirkungsvoller sanktionieren zu können, wurde der untere Bußgeldrahmen bei Verstößen auf 100 Euro erhöht.