Mangelnde Hygiene wie in diesem Kühlschrank sind die meisten Beanstandungen der Lebensmittelkontrolleure des Veterinär- und Verbraucherschutzamts. Foto: privat

Verbraucherschutzamt kontrolliert pro Jahr rund 24 Prozent der Betriebe. Strafverfahren.

Kreis Freudenstadt - Im Landkreis Freudenstadt gibt es 4544 Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben und landwirtschaftliche Erzeuger. Darunter sind 1480 Tierhaltungen, 1235 Gaststätten, Cafés oder Imbisse und 1654 Einzelhändler.

 

Sie alle fallen in den Überwachungsbereich des Veterinär- und Verbraucherschutzamts des Landkreises, dessen Leiter Edmund Hensler im Kultur- und Sozialausschuss des Kreistags einen Bericht über die Tätigkeit seines Amts im vergangenen Jahr abgab. Die Tierseuchenbekämpfung, der Tierschutz und die Überwachung des Lebensmittelrechts gehören zur Zuständigkeit des Amts.

Dass die fünf Amtstierärzte, vier Lebensmittelkontrolleure und die Verwaltungsangestellten alle Hände voll zu tun haben, versteht sich von selbst. Edmund Hensler gab einen Einblick in die einzelnen Bereiche. Dabei nannte er unter anderem die Tierzahlen aus dem Kreisgebiet. So gibt es 362 Rinderhaltungen mit insgesamt 13 077 Tieren, 294 Schweinehaltungen mit 11 563 Tieren sowie 317 Schaf- und Ziegenhaltungen mit 11 553 Tieren. In den 783 Geflügelhaltungen leben 35 133 Tiere.

Die Tierseuchen hielten sich im vergangenen Jahr in Grenzen. Wie Hensler berichtete, trat kein einziger Fall der Blauzungenkrankheit bei Rinder, Schafen und Ziegen mehr auf, auch die Untersuchungen auf Brucellose und Leukose sowie auf Geflügel- und Schweinepest brachten negative Ergebnisse.

Etwa zehn bis 15 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe würden pro Jahr auf die Einhaltung des Tierschutzes kontrolliert, teilte Edmund Hensler mit. Dabei gab es im vergangenen Jahr einen besonders schweren Verstoß, als ein Landwirt Rinder verhungern ließ. Dieses Strafverfahren, bei dem ein absolutes Tierhalteverbot verhängt wurde, ist inzwischen abgeschlossen. Darüber hinaus gab es acht Ordnungsverfügungen und vier Bußgeldverfahren.

Strafverfahren gegen sechs Betriebe

Von den gastronomischen Betrieben würden vom Veterinär- und Verbraucherschutzamt etwa 24 Prozent der Betriebe pro Jahr überprüft, erläuterte Hensler. In 311 von 737 kontrollierten Betrieben seien im vergangenen Jahr Vergehen festgestellt worden. Darunter seien aber auch "Miniverstöße". Bei 36 Bußgeldverfahren, die eingeleitet worden seien, habe es sich meist um Hygienemängel gehandelt, betonte Edmund Hensler. Gegen sechs Betriebe seien Strafverfahren eingeleitet worden. Eine Gaststätte habe wegen gravierender Hygienemängel vorübergehend geschlossen werden müssen. Einen Imbiss habe man endgültig geschlossen.

Nach einer Reihe von Nachfragen im Ausschuss wollte Kreisrat Julian Osswald (CDU) wissen, wie der Kreis Freudenstadt bei den Mängeln in der Gastronomie im Vergleich zu anderen Kreisen dasteht. Darüber gebe es keine aussagekräftigen Zahlen, antwortete Edmund Hensler. Die Anzahl der Mängel hänge immer auch von der Kontrolldichte ab.

Auf eine Frage von Kreisrat Michael Laschinger (CDU) nach dem Personalschlüssel bei den Lebensmittelkontrollen, gab Hensler bekannt, dass zurzeit noch eine weitere Kraft ausgebildet werde, so dass ab Herbst 2012 fünf Kontrolleure zur Verfügung stünden.

Landrat Klaus Michael Rückert hob hervor, dass er nicht den Eindruck habe, dass es im Kreis Freudenstadt in den gastronomischen Betrieben viele gravierende Mängel gibt. Er sah in der Arbeit des Veterinär- und Verbraucherschutzamts einen guten Schutz der Bevölkerung "im Rahmen der Möglichkeiten".