In fast 60 Schulen und Kindergärten in den Kreisen Freudenstadt, Calw und Tübingen sind die Täter eingebrochen. Foto: dpa (Symbolbild)

Einbrüche in Schulen und Kindergärten in fast 60 Fällen. Verteidiger machen keine Abstriche.

Region - Mit Haftstrafen für die vier Angeklagten endete am Donnerstag der Prozess vor dem Landgericht Tübingen gegen eine Diebesbande.

Nach zweistündiger Beratung der Richter und Schöffen verkündete Richter Streicher die Urteile. Sie lauteten – wie vom Oberstaatsanwalt Henn gefordert – fünf Jahre und zehn Monate, drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und sieben Monate Haft. Der vierte Angeklagte erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem muss er Arbeitsstunden leisten.

Die Verhandlung gegen die vier Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls und Einbruchsdiebstahls in Schulen und Kindergärten in fast 60 Fällen in den Kreisen Freudenstadt, Calw und Tübingen vor der dritten großen Jugendkammer wurde gestern fortgeführt. Zunächst wurden Vorstrafen und Urteile von früheren Verfahren eines der Angeklagten  verlesen. Es folgten Ausführungen der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe über einen anderen Angeklagten, der zur Tatzeit 20 Jahre alt war. Sie schlug bei ihm die Anwendung des Jugendstrafrechts vor. Bei diesem Angeklagten waren noch zwei Jahre und vier Monate Jugendstrafe offen.

"Leicht verdientes Geld"

In seinem Plädoyer sprach Oberstaatsanwalt Henn von einer professionellen Vorbereitung der Raubzüge mit gezieltem Aussuchen der Objekte. Die Beute sei im Verhältnis zu dem hohen Sachschaden von rund 300 000 Euro aber eher gering gewesen. Allerdings sei es für die vier Bandenmitglieder ein leicht verdientes Geld von 8000 bis 10 000 Euro für jeden in relativ kurzer Zeit gewesen. Einen der Täter nannte er einen Mitläufer, denn er sei oft nur Schmiere gestanden und habe die Einbruchsobjekte nicht betreten. Bei ihm äußerte er die Hoffnung auf eine künftige Besserung und forderte eine Bewährungsstrafe.

Anders sah es Henn bei einem anderen Angeklagten, bei dem auch noch eine Jugendstrafe offen war. Er forderte für ihn fünf Jahre und zehn Monate Haft. Im vierten Angeklagten sah der Oberstaatsanwalt den Haupteinbrecher. Dieser hatte ein großes Vorstrafenregister und stand noch unter Bewährung. Für ihn forderte er drei Jahre und zehn Monate Haft. Was die Zukunftsprognose angeht, hatte Henn bei ihm das schlechteste Gefühl. Die Verteidiger gaben zwar Erklärungen zu ihren Mandanten ab, machten aber keine Abstriche bei den geforderten Strafen. Zwei Angeklagte räumten ein, dass es ihnen leid tue. Einer wollte die Taten am liebsten vergessen machen.

Richter Streicher  betonte zu den Urteilen, dass die Taten ein hohes Maß an Anstrengung beinhalteten. Die Täter hätten nächtelang durchgearbeitet. Aus Sicht der Angeklagten mit Vorstrafen verstand er nicht, warum sie bei der heutigen modernen Kriminaltechnik ein so hohes Risiko, entdeckt zu werden, eingingen. Im nicht vorbestraften Ersttäter sah der Richter den Initiator des Ganzen. Die Einbrüche seien ihm dann aber aus dem Ruder gelaufen. Alle vier Angeklagten verzichteten mit ihren Verteidigern auf Rechtsmittel. Die Urteile sind somit rechtskräftig.