388 Überprüfungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hat das Jugendamt im Jahr 2019 vorgenommen. Diese und weitere Zahlen gab es bei der Vorstellung des Jahresberichts im Jugendhilfeausschuss des Kreistags. (Symbolbild) Foto: dpa

Neue Leiterin des Kreisjugendamts legt Jahresbericht vor. 369 Familien erhalten Beratung von Behörden.

Kreis Freudenstadt - 388 Überprüfungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hat das Jugendamt im Jahr 2019 vorgenommen. Diese und weitere Zahlen gab es bei der Vorstellung des Jahresberichts im Jugendhilfeausschuss des Kreistags.

Angelika Klingler, die neue Leiterin des Jugendamts, präsentierte ihren ersten Jahresbericht. Demnach waren die Beratungszahlen des Jugendamts in den vergangenen Jahren insgesamt verhältnismäßig konstant.

Beratungsbedarf bei Trennung hoch

In der Familienberatungsstelle wurden im Jahr 2019 369 Familien mit 806 Kindern (Vorjahr 360 Familien mit 828 Kindern) beraten. Von Seiten des Jugendamtes wurden dafür 1813 Beratungsstunden investiert. Es gab aber auch Veränderungen. Für das Landesprogramm "Stärke" beispielsweise sei zum 1. Januar 2019 eine neue Verwaltungsvorschrift erlassen worden, wonach keine Förderung von Familien mit Kleinkindern mehr vorgesehen sei. Der Fokus liegt nun auf Kursen für Familien "in besonderen Lebenslagen". 16 Kurse mit 141 Teilnehmern hätten dazu stattgefunden.

Dass der Beratungsbedarf bei Trennung und Scheidung "unverändert hoch" sei, habe mit einer allgemeinen Verunsicherung bei Erziehungsfragen in der Gesellschaft und den besonderen Herausforderungen bei Trennung und Scheidung zu tun. Sechs stationäre Maßnahmen seien erforderlich geworden, weil junge Mütter mit der Versorgung ihres Neugeborenen überfordert gewesen seien. Ambulante Hilfe hätte in den Fällen nach Einschätzung des Jugendamts nicht ausgereicht.

In sozialer Gruppenarbeit wurden laut Klingler 185 Kinder (Vorjahr 179 Kinder) betreut. In der Regel seien das Kinder, deren Entwicklung und soziale Integration beeinträchtigt sei. Merklich angestiegen, von 103 auf 119 Fälle, seien die Erziehungsbeistandschaften zur Bewältigung von Entwicklungsstörungen und pubertären Krisen. Diese Zahlen beinhalteten auch ambulante Hilfen für junge Volljährige, die in 44 Fällen (Vorjahr 26) in Anspruch genommen worden seien.

388 Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung

Die Zahlen der sozialpädagogischen Familienhilfe sind mit 178 Fällen (einer mehr als im Vorjahr) ebenfalls konstant geblieben. 391 Kinder und Jugendliche seien damit erreicht worden. Unter den Hilfesuchenden seien 20 Flüchtlingsfamilien gewesen. 129 Kinder und Jugendliche seien zuletzt in Vollzeitpflege versorgt, davon 19 Kinder neu in einer Pflegefamilie aufgenommen worden. Für weitere 130 Kinder und Jugendliche mit besonderen Entwicklungsstörungen sei eine Unterbringung im Heim erforderlich geworden. 37 davon waren laut Kreis "unbegleitete minderjährige Ausländer", also Flüchtlinge unter 18 Jahren, die sich alleine hierher durchgeschlagen haben. Aktuell sei deren Zahl auf 14 gesunken, zum Ende kommenden Jahres sei mit einer weiteren Halbierung zu rechnen.

69 junge Volljährige hätten darüber hinaus im Jahr 2019 von den stationären und weitere 44 von ambulanten Hilfen profitiert. Der Trend gehe hier hin zu ambulanten Hilfen, was so auch gewollt sei. Dem Landkreis sei aber sehr daran gelegen, diese jungen Erwachsenen "gut hinaus ins Leben" zu bringen, was vergleichsweise oft mit Erfolg gelinge. "Das ist schon eine Besonderheit im Kreis, für die wir auch sehr dankbar sind, weil es sich lohnt", so Klingler.

Weiterhin hatte es im vergangenen Jahr 388 Überprüfungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegeben, die in aller Regel aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung und von Institutionen wie Kindergärten und Schulen gekommen sind. Bei 84 Kindern (21 Prozent) habe sich der Verdacht bestätigt, es seien dann auch tatsächlich Hilfen zur Erziehung eingeleitet worden. Die Hälfte dieser Kinder sei dem Jugendamt bereits bekannt gewesen.

25 Kinder wurden in Obhut genommen (Vorjahr 51). Insgesamt gehe es dabei in aller Regel um Gewalt an Kindern, Vernachlässigung, Suchtprobleme und psychische Erkrankungen der Eltern. In elf Fällen sei es um sexuellen Missbrauch gegangen. Im Bereich der Jugendgerichtshilfe hatte es im Jahr 2019 insgesamt 765 Neuverfahren gegeben, ein leichter Anstieg der Fallzahlen. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Axel Buchthal zu den Geldern für die Schulsozialarbeit betonte Klingler, dass der auf 90 000 Euro gedeckelte Betrag auf die Stellen verteilt werde, die Schulsozialarbeit angemeldet hätten. Steige der Bedarf, bekomme jeder Antragsteller weniger.