60 Einbrüche in der gesamten Region konnten vier jungen Männern nachgewiesen werden. Zurzeit müssen sie sich vor dem Landgericht in Tübingen verantworten. Foto: Barth

Vier junge Männer steigen vor allem in Schulen und Kindergärten ein. 60 Einbrüche nachgewiesen.

Region - Wegen schwerer Einbrüche und Diebstähle müssen sich vier junge Männer zwischen 20 und 25 Jahren aus dem Raum Herrenberg/Rottenburg vor der dritten großen Jugendkammer des Landgerichts Tübingen verantworten.Oberstaatsanwalt Bernhard Henn benötigte fast eine halbe Stunde zur Verlesung der Anklageschrift. Zwei Angeklagte wurden gefesselt in den Schwurgerichtssaal des Landgerichts Tübingen geführt und bewacht. Sie kamen aus der Haft.  

Bis zum Urteil waren zehn Verhandlungstage vorgesehen. Die Taten begannen im Oktober 2010 und häuften sich von März bis Mai vergangenen Jahres. Wie sich bei der Aussage des Sachbearbeiters der Kriminalpolizei Tübingen herausstellte, war die Polizei auf über 100 Einbrüche in den Kreisen Freudenstadt, Tübingen und Calw bis in den Stuttgarter Raum gestoßen.

Objekte waren Kindergärten und vorwiegend Schulen. Dem Täterquartett konnten letzlich 60 Einbrüche nachgewiesen werden.  Die Taten wurden zu zweit, zu dritt oder zu viert begangen. Die Objekte wurden im Internet ausbaldowert. Zwei Fahrzeuge standen den Tätern zur Verfügung. Die Vorgehensweise war profihaft. Gewaltsam wurden mit Schraubendrehern oder Brecheisen Türen oder Fenster einschlagen und geöffnet. Einer der Täter stand in der Regel Schmiere. Man verständigte sich über Handys.

Schlagringe und Butterflymesser mitgenommen

Die jungen Männer hatten es auf Bargeld und elektronische Geräte abgesehen. In einigen Fällen wurden Schlagringe und Butterflymesser mitgenommen. Tresore öffneten die Männer vor Ort oder nahmen sie mit. Das Öffnen bereitete meist kein Problem, den die Tresoren waren vorwiegend Billigprodukte aus Baumärkten. Die Höhe des Diebesguts betrug rund 30 000 Euro, der Schaden wird auf 300 000 Euro beziffert. Die Täter nahmen mehrere Generalschlüssel aus verschiedenen Gebäuden mit, weshalb die teuren Schließanlagen ausgewechselt werden mussten.

Erste Aufklärungsansätze hatte die Polizei durch die Feststellung, dass an Tatorten immer wieder die gleichen Fußspuren gesichert werden konnten. Ein wichtiger Schritt waren auch Hinweise von Zeugen. Im April wurde zum Beispiel in Horb-Dettingen beobachtet, wie vier Personen aus einem Schulgebäude zügig wegliefen und mit einem Auto davon fuhren. Durch das Kennzeichen konnte der Halter festgestellt werden. Es war einer der Täter. Später wurden die Diebe bei einem Einbruch in Dornhan mit einer Videokamera aufgenommen. Die Polizei begann mit Überwachungsmaßnahmen, und das mobile Einsatzkommando wurde eingesetzt. Im Mai gab es in Calmbach und Schömberg die ersten Festnahmen. Bei Durchsuchungen wurde erhebliches Beweismaterial gefunden, das zu den weiteren Verhaftungen führte.

Bei den ersten Vernehmungen wurden von den Männern die Taten eingeräumt. Oberstaatsanwalt Henn gelang es vor Gericht nach zähem Ringen mit den Anwälten, das Verfahren zu verkürzen. Ausgehandelt wurde, einige Anklagepunkte bezüglich von Einbrüchen, die schwer nachweisbar waren, und der Verstöße gegen das Waffengesetz einzustellen. Die Angeklagten gaben daraufhin auf Fragen von Richter Streicher  zu, 8000 bis 10 000 Euro "eingenommen" zu haben. Teilweise wurde das Geld zum Kauf von Drogen ausgegeben.

Nach den Geständnissen wurden die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten abgefragt. Zwei der Täter hatten erhebliche Vorstrafen. Einer war aus einer Drogentherapie rausgeworfen worden, weil er rückfällig geworden war. Nur ein Täter hatte keine Eintragungen im Bundeszentralregister. 

Die Verhandlung wird am morgigen Donnerstag mit den Plädoyers und dem Urteil fortgesetzt. Auf die Vernehmung von zahlreichen Zeugen konnte verzichtet werden.